Förderbekanntmachung Antisemitismus 2023
Im Rahmen einer neuen Förderbekanntmachung ruft das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Beantragung von Projekten auf, die sich dem Abbau von Antisemitismus widmen. Gefördert werden im Freistaat Sachsen durchgeführte Maßnahmen, die zum Abbau von Antisemitismus als Ideologie und Weltbild beitragen von eingetragenen Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit min. 10.000 EUR und max. 40.000 EUR pro Jahr und Vorhaben (Anteilfinanzierung bis zu 90%). Projektlaufzeit: Ab 01. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024. Antragsfrist: 30. April 2023.
WeiterlesenStärkung politischer Bildung zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien für Träger der politischen Bildung in Transformationsregionen
Die Bundeszentrale für politische Bildung fördert die Entwicklung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Kompetenz im Wissen und Umgang mit Verschwörungsideologien von Trägern der politischen Bildung in Transformationsregionen oder strukturschwachen Räumen, insbesondere im ostdeutschen Raum. Das Projekt kann frühestens ab dem 01.10.2023 beginnen und sollte bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein (Anm.: Abhängig von der Verfügbarkeit zukünftiger Haushaltsmittel könnte diese Förderung auf eine dreijährige Förderung verlängert werden). Die Zuwendung beträgt bis zu 100.000 € pro Projekt. Antragsberechtigt sind rechtsfähige Träger mit nachweisbarer Erfahrung auf dem Feld der politischen Bildung. Beantragt werden können zum einen Sachausgaben für die jeweiligen Projekte, aber auch projektbezogene Personalausgaben sind im Zuwendungsumfang enthalten. Die Mitteilung über die Bewilligung erfolgt in den Sommermonaten. Antragsfrist: 25. April 2023.
WeiterlesenAufruf: Projektideen zur Stärkung rassismuskritischen Engagements in einer pluralen Gesellschaft bis 11. Juni 2023
Der Aktionsfonds Stark gegen Rassismus unterstützt mit einer finanziellen Förderung von bis zu 5.000€ und einem projektbegleitenden Weiterbildungsprogramm informelle Gruppen ohne Rechtsform und kleinere Vereine, die sich ehrenamtlich mit einem Projekt gegen Rassismus auf lokaler Ebene engagieren möchten. Die Projekte können ab September 2023 umgesetzt werden und müssen bis November 2024 abgeschlossen sein. Antragsfrist: 11. Juni 2023.
WeiterlesenBildungsagenda NS-Unrecht. Ausschreibungen 2023
Auch 2024 (vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Deutschen Bundestages als Haushaltsgesetzgeber) wird die Stiftung EVZ weitere Projekte, die durch den antragsstellenden Projektträger mit Sitz in Deutschland, ggf. zusammen mit Projektpartnern innerhalb oder außerhalb Deutschlands, entwickelt und durchgeführt werden, fördern. Die Antragssumme muss mind. 250.000€ betragen (Einbringung von Dritt- und Eigenmitteln erwünscht, aber keine Förderbedingung). Übernommen werden Personal- und Sachkosten (inklusive Honorare für z.B. künstlerische Leistungen) sowie 5 bis maximal 10 Prozent Verwaltungskosten. Es können Kosten sowohl der antragstellenden Organisation als auch bei beteiligten Partnerorganisationen gefördert werden. Aktuell läuft eine Ausschreibung, die auf die vier Förderschwerpunkte der Bildungsagenda NS-Unrecht – „Bilden in kulturellen Räumen“, „Bilden in digitalen Lernräumen“, „Transfer“ und „Europa“ – ausgerichtet ist. Projektlaufzeit: max. 24 Monate, frühester Beginn im 1. Quartal 2024. Einreichungsfrist für Antragsskizzen in allen Schwerpunkten: 07. Mai 2023.
WeiterlesenZukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit
Mit dem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit will das BMFSFJ Kindern und Jugendlichen Raum für Teilhabe und Engagement geben. Junge Menschen von der Kita bis zum vollendeten 26. Lebensjahr werden eingeladen beim Zukunftspaket mitzumachen. Zudem sind Träger antragsberechtigt, die Einzelprojekte unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem der Themenfelder Bewegung, Kultur oder Gesundheit planen und umsetzen möchten. Antragsstellung von Trägerprojekten: 20. März bis 3. April 2023. (Fördervolumen: 3 Mio.) und 8. bis 26. Mai 2023 (Fördervolumen: 1 Mio.). Eine Förderentscheidung für die Trägerprojekte fällt ca. 4 Wochen nach Ende der jeweiligen Antragsfrist. Antragsfrist für Kinder und Jugendliche, die gemeinsam mit einem Träger ihrer Wahl einen Antrag stellen: fortlaufend bis 15. September 2023.
WeiterlesenNOVUM: Ideen.einfach.machen!
Mit dem Förderprogramm NOVUM werden Gruppen von mind. 3 Personen zwischen 14 und 26 Jahren aus Sachsen mit – je nach Kategorie – bis zu maximal 500€ (Gestaltung), 750€ (Aktion) bzw. 1.500€ (Neugründung) gefördert. Förderfähige Projekte sind Angebote in eurer Gemeinde, die es dort so noch nicht gibt, nutzbar für möglichst viele junge Menschen vor Ort, lange wirksam, realisierbar und hat noch nicht begonnen. Außerdem setzt ihr es demokratisch und tolerant miteinander um. Das Projekt darf nicht durch eine weitere öffentliche Zuwendung gefördert werden, da ansonsten eine unzulässige Doppelfinanzierung vorliegt. Ebenso kann die NOVUM-Förderung nicht als eine Drittmittelfinanzierung für ein größeres Projektvorhaben eingesetzt werden. Antragsfrist: fortlaufend.
Weiterlesen21.04. | Wie wir erinnern: Plurale Erzählungen – Kollektive Geschichten – Gemeinsame Wege | Stiftung EVZ
Die Stiftung EVZ fördert Projekte der historisch-politischen Bildungsarbeit, die sich mit der Geschichte des Nationalsozialismus auseinandersetzen mit mindestens 30.000 und höchstens 80.000 Euro. Die Laufzeit eines Projekts beträgt zwischen 6 und 18 Monaten, frühestmöglicher Projektbeginn ist der 01.09.2023. Das Programm richtet sich an antisemitismus- und rassismuserfahrene Community-Organisationen in Deutschland. Antragsfrist: 21. April 2023.
Weiterlesen2. Förderrunde „Orte der Demokratie“
In der zweiten Förderrunde der „Orte der Demokratie“ sollen bis zu acht weitere Projekte für eine Förderung von bis zu 100.000 Euro pro Jahr ausgewählt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in begründeten Ausnahmefällen auch höher. Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit dem Interessenbekundungsverfahren. Ein externer Fachbeirat von Sachverständigen – Vertreterinnen und Vertretern u.a. aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik – wird die eingereichten Konzepte sichten und eine Empfehlung abgeben, welche Träger zur Antragstellung (Stufe 2 des Antragsverfahrens) aufgefordert werden sollen. Frist zur Interessensbekundung: 18. April 2023.
WeiterlesenAktuelle Förderfristen Januar bis März 2023
Wir haben ein paar aktuelle Fördertipps und Preisausschreiben bis März 2023 für Euch zusammengestellt.
WeiterlesenSächsischer Preis für Kulturelle Bildung 2023
Der Sächsische Preis für Kulturelle Bildung Kultur.LEBT.Demokratie prämiert beispielhafte Projekte der Kulturellen Bildung mit 1.000€ (3. Platz), 2.500€ (2. Platz) und 5.000€ (1. Platz). Im Fokus stehen Formate, die eine nachhaltige Entwicklung bei Einzelpersonen und Gruppen jeden Alters angestoßen haben und damit das demokratische Miteinander fördern, demokratische Prozesse verstehen helfen, zur demokratischen Teilhabe befähigen. Die Projekte können sich in jeder künstlerischen Sparte (Musik, Literatur…) und jeder kulturellen Praxis (Handwerk, Brauchtum…) bewegen und sich sowohl an Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene richten. Gewürdigt werden: kulturell-künstlerische Bildungsformate, die im Ergebnis helfen, ein demokratisches Gemeinwesen zu stärken. Einrichtungen oder Akteure, die kulturelle Bildung als Methode im Sinne der Demokratieförderung begreifen und anwenden. Innovative Ansätze genauso wie verstetigte Strategien, die nicht das Rad neu erfinden, sondern stets am Laufen halten. Aufgerufen sind auch all jene Projekte kultureller Bildung, die vielleicht gar keine Demokratiearbeit intendierten und erst im Prozess auf solche Wirkungen gestoßen sind. Einsendefrist: 30. April 2023.
WeiterlesenPolitische Medienbildung: „Keine Angst vor schlechten Nachrichten“
Unter dem Schwerpunkt „Keine Angst vor schlechten Nachrichten“ sollen erwachsene Mediennutzende in ihrem Umgang mit belastenden medialen Informationen und Nachrichten gestärkt werden. Sächsische Vereine und Einrichtungen aus dem medienpädagogischen Bereich und der Erwachsenenbildung sind aufgerufen, sich mit geeigneten Konzepten bei der SLM zu bewerben (Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen in Sachsen). SLM und SLpB treffen dann eine gemeinsame Auswahl der förderungswürdigen Projekte. Die Förderprojekte im Umfang von mind. 2.000 Euro bis max. 18.000 Euro bei einem Eigenanteil von mind. 5% sollen 2023 umgesetzt werden (frühester Maßnahmenbeginn Juni 2023; Förderzeitraum endet spätestens zum 28.03.2024). Für die Antragsstellung, Durchführung und Abrechnung der Projekte gilt die Förderrichtlinie der SLM. Verlängerte Antragsfrist (Jene, die bereits Anträge einreichten, haben die Möglichkeit, diese bei Bedarf zu überarbeiten und zeitlich anzupassen): 05. April 2023.
WeiterlesenFörderung
Land in Sicht e.V. fördert gemeinnützige Vereine und Initiativen im ländlichen Raum bzw. in kleinen Städten in Sachsen, die sich für Weltoffenheit, humane, demokratische und soziale Denkweisen engagieren. Für die Durchführung von Projekten im kulturellen und sozialen Bereich können schnell und unbürokratisch Zuschüsse in Höhe von 100 bis 2500 EUR beantragt werden. So sollen beispielsweise auch gezielt Drittmittel-Anteile abgedeckt werden, die besagten Initiativen bei der Beantragung öffentlicher Gelder häufig fehlen. Die Höhe der Förderung soll im Regelfall nicht mehr als 80 Prozent der Gesamtkosten und im Einzelfall höchstens 2500 Euro pro Jahr und Antragsteller betragen. Im Regelfall nicht förderfähig sind Personalkostenzuschüsse sowie Sachkostenzuschüsse zum Betrieb von Vereinsräumen. Anträge können jederzeit eingesandt werden. Auch wenn eine Antragsstellung mindestens drei Monate vor Projektbeginn empfohlen wird, sind bereits laufende Projekte nicht von einer Förderung ausgeschlossen. In Ausnahmefällen vergeben wir auch jenseits des regulären Vergaberhythmus Fördergelder, wenn z.B. ein akuter Fördernotfall vorliegt. In dem Fall bittet der Verein um eine E-Mail. Nächste Antragsfristen: 18. Mai 2023 (für die Jurysitzung am 01.06.).
WeiterlesenKooperationsprojekte der kulturellen Bildung im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien 2023
Der Kulturraum mit der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung unterstützt auch im Jahr 2023 Kooperationsprojekte in den Landkreisen Bautzen und Görlitz, die sich mit der Vermittlung von Kunst und Kultur befassen. Die Förderung beläuft sich im Regelfall auf mindestens 1.500 Euro je Projekt und kann bis zu diesem Betrag auch als Vollfinanzierung gewährt werden. Auch umfangreichere Projekte können mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden, wobei eine Eigenbeteiligung von mindestens 15% vorausgesetzt wird. Über die neue Förderrichtlinie Kooperationen Kulturelle Bildung können Ideen und Konzepte eingereicht werden, die sich in Form von fachlich-künstlerisch geleiteten Beteiligungsangeboten insbesondere an Kinder und Jugendliche richten oder die einen generationsübergreifenden Ansatz verfolgen. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei Partnern, aus den Bereichen Kunst/Kultur und Bildung oder Jugend/Soziales, um den Zugang zur Zielgruppe zu gewährleisten. Förderfähig sind Projekte aller künstlerischen Sparten wie z.B. Bildende Kunst, Theater, Literatur, Musik, Performance, Tanz, neue Medien etc. sowie spartenübergreifende Projektideen. Der Umsetzungszeitraum ist voraussichtlich der 01.Mai 2023 bis 31.Dezember 2023. Antragsfrist: 31. März 2023.
WeiterlesenEhrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken. DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume
Mit dem Mikroförderprogramm fördert die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen mit bis zu 2.500€. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten des Projekts. Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben. Förderfähig sind Sach- und Honorarkosten, Personalkosten können nicht gefördert werden. Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres beendet sein. Antragsfrist: fortlaufend.
WeiterlesenRE:Start: Neustart für Jugendräume im ländlichen Raum
Auch 2023 vergibt die Sächsische Jugendstiftung Förderungen an Jugendgruppen, Selbstverwaltete Jugendclubs und Jugendinitiativen im ländlichen Raum Sachsens, in denen sich junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren vor Ort engagieren und Freiräume für sich und andere wiederbeleben bzw. schaffen wollen. Fördersumme und -bedingungen sind abhängig vom jeweiligen KIT, auf das ihr euch bewerbt. Die Jury trifft sich einmal im Monat und entscheidet über alle bisher eingegangen Anträge. Förderzeitraum ist Februar bis Oktober 2023. Antragsfrist: fortlaufend bis 31. Juli 2023.
WeiterlesenAusschreibung Aktionstopf
Die MONOM Stiftung fördert mit dem Aktionstopf Vorhaben, die sich kritisch mit der Gesellschaft auseinandersetzen, sich mit Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und anderen Ideologien der Ungleichheit beschäftigen oder Projekte, die die Shoah oder den Nationalsozialismus thematisieren mit maximal 5.000€ pro Projekt. Gemeinnützige Vereine sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem gemeinnützigen Verein können aus dem Aktionstopf beantragen. Förderfähig sind Kosten, die mit dem Projekt verbunden sind, wie Personalkosten (auch anteilig), Honorare, kleinere Anschaffungen, Reisekosten für Referent:innen, Druckkosten, Raummieten u. ä. Eine Verwaltungskostenpauschale von bis zu 4 % der Fördersumme für Telefon, Internet, Porto, Bürobedarf kann angesetzt werden. Diese muss nicht en détail abgerechnet werden. Die Projekte sollen planmäßig in 2023 durchgeführt werden. Bewerbungsfrist: 17. März 2023.
Weiterlesen100xDigital. Das DSEE-Programm für den digitalen Wandel in Engagement und Ehrenamt
Mit dem Programm 100xDigital unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt deutschlandweit 100 gemeinnützige Organisationen aus unterschiedlichen Engagement-Feldern beim digitalen Wandel. Neben umfangreichem und anwendbarem Grundlagenwissen erhalten die 100 teilnehmenden Organisationen neben der monetären Förderung zur Umsetzung eines konkreten Digitalvorhabens in Höhe von bis zu 20.000 Euro die Kostenübernahme für eine ressourcenorientierte und bedarfsgerechte Prozessbegleitung und werden in die 100xDigital-Community aufgenommen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen, die sich einer konkreten Herausforderung des digitalen Wandels stellen wollen. Es werden sowohl rein ehrenamtlich geführte Organisationen unterstützt, als auch solche bis zu einer Größe von maximal 20 hauptamtlichen Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent). Im Programm können vorhabenbezogene Personalausgaben, Sachausgaben (Hardware und Software), Honorare und Entgelte, sowie fach- und sachbezogene Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche als zuwendungsfähig anerkannt werden soweit sie erforderlich und angemessen sind. Die bereitgestellten Fördermittel müssen bis zum Ende des Förderzeitraums verwendet werden. Bewerbungsfrist: 20. Februar 2023.
WeiterlesenAusschreibung X-Dörfer: Kulturprojekte im ländlichen Raum
Das Staatsschauspiel Dresden sucht Kulturinteressierte aller Altersstufen, die Lust haben, gemeinsam Kulturprojekte im ländlichen Raum zu erfinden und umzusetzen. Kultureinrichtungen, Vereine, bürgerschaftliche Initiativen, Kulturschaffende oder kulturinteressierte Laien jeden Alters aus sächsischen Gemeinden mit bis zu 40.000 Einwohnern, die nicht weiter als 60 km von Dresden entfernt liegen, können sich bewerben. Wenn Ihre Bewerbung ausgewählt wird, kommt die Projektleitung von X-DÖRFER in Ihren Ort, um die Idee gemeinsam weiterzuentwickeln und herauszufinden, wo das Projekt Unterstützung braucht, sodass es schließlich von den Beteiligten mit der Unterstützung der Projektleitung von X-DÖRFER vor Ort umgesetzt werden kann. Projektzeitraum: 2023 und/oder 2024. Bewerbungsfrist: 15. März 2023.
WeiterlesenAuf Augenhöhe. Ein Aufruf zur Begegnung in der Westlausitz
Das Projekt „Partnerschaften für Demokratie des Landkreises Bautzen“ stärkt und unterstützt Bürger*innen und Initiativen in der Westlausitz, die sich gemeinsam im Landkreis Bautzen für ein respektvolles Zusammenleben einsetzen. Mit der Summe von einmalig 15.000 € unterstützt „Partnerschaften für Demokratie des Landkreises Bautzen“ ab April für das Jahr 2023 ein Projekt, das Begegnungen und / oder Gemeinsamkeiten zwischen den Menschen in Ihrem Ort fördert, wie zum Beispiel eine Dialogveranstaltung, ein Fotoprojekt, Geschichten aus der Region, Vorträge, ein Begegnungsfest, eine Ausstellung, Lesungen, Film, Theater, Musik und vieles mehr. Ermöglicht wird dies durch Fördermittel des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“. Die Koordinierungs- und Fachstelle berät Sie das Netzwerk für Kinder- und Jugendarbeit e.V. zu Ideen, Konzeption, zum Ablauf sowie zur Antragstellung. Antragsfrist: 28. Februar 2023.
WeiterlesenFörderrichtlinie Bürgerbeteiligung: 3. Antragsfrist
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung fördert mit der neuen Richtlinie „Bürgerbeteiligung“ lokale Beteiligungsformate von Kommunen und zivilgesellschaftlichen Initiativen in Sachsen mit Anteilsfinanzierung zwischen 5.000 und 80.000 Euro pro Jahr. Nächste Antragsmöglichkeit: 18. Januar bis 02. März 2023.
WeiterlesenProjektförderung: Kunst- und Kulturprojekte
Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen mit maximal 50% der Gesamtausgaben (Ausnahmen lt. Förderrichtlinie Nr. 5.1.1; Eigenanteil mind. 5% der Gesamtausgaben). Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. Nicht förderfähig sind investive Maßnahmen, Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten, Benefizveranstaltungen, Vorhaben der Heimat- und Brauchtumspflege sowie Projekte, die bereits durch den Vorstand der Kulturstiftung abgelehnt worden sind oder nicht mit der Förderrichtlinie der Kulturstiftung übereinstimmen. Nächste Antragsfrist: 1. März 2023 (für Projekte mit Laufzeit zwischen 1. Juli und 31. Dezember desselben Jahres).
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