Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung: 4. Förderaufruf

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung fördert mit der neuen Richtlinie „Bürgerbeteiligung“ lokale Beteiligungsformate von Kommunen und zivilgesellschaftlichen Initiativen in Sachsen mit Anteilsfinanzierung zwischen 5.000 und 80.000 Euro pro Jahr. Schwerpunkt des aktuellen Förderaufrufs sind zum einen Beteiligungsverfahren für Bürgerbudgets und zum anderen die Durchführung von Bürgerräten. Unabhängig von der Schwerpunktsetzung können auch weiterhin zu allen Förderaspekten der Richtlinie Projektanträge gestellt werden. Nächste Antragsfrist: 26. September 2023.

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Gemeinsamer Aufruf zur Bewerbung für das Bundesprogramm Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken

Im Rahmen des Bundesprogramms »Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken« wird der Bund zunächst in den Jahren 2024/25 bis zu acht sächsische Regionen im ländlichen Raum mit maximal 40.000 Euro unterstützen. Die Träger sollen in der ersten Phase des Programms ein ausführliches Konzept für beteiligungsorientierte Kulturvorhaben erarbeiten, die auf Langfristigkeit ausgelegt sind und sich Herausforderungen vor Ort konkret stellen. Ab Mitte 2025 beginnt dann die zweite Projektförderphase, welche voraussichtlich bis zum Jahr 2030 läuft. An dieser können im Sinne der Programmkonzeption bundesweit 30 Regionen teilnehmen. Gefördert wird in diesem Zeitraum mit Mitteln von insgesamt bis zu 1,5 Mio. EUR je Trägerregion. Diese werden voraussichtlich mit jährlich bis zu 250.000,00 EUR an die Projektträger ausgereicht. Das Programm richtet sich an Träger in ländlichen Räumen. Online-Informationsveranstaltung für alle interessierten Träger und Gebietskörperschaften in Sachsen am 05. Juli um 14:00 Uhr. Bewerbungszeitraum: 6. Juli 2023 – 15. September 2023.

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Integrative Maßnahmen – Teil 1 – Maßnahmen in den Bereichen Integration, Partizipation und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Das Landesprogramm „Integrative Maßnahmen“ fördert Projekte, die zur gleichberechtigten Teilhabe von Personen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens beitragen, „Hilfe zur Selbsthilfe“ geben, zum Abbau von Vorurteilen  und Fremdenfeindlichkeit beitragen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Im ersten Teil liegt der Fokus auf Projekten, die den Dialog und das Zusammenleben zwischen Zugewanderten und einheimischer Bevölkerung aufbauen beziehungsweise stärken. Projektträger sind hauptsächlich gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, kommunale Gebietskörperschaften und Träger der freien Wohlfahrtspflege. Nächste Antragsfrist: 31. Juli 2023.

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transform_D: das Förderprogramm. Mit euch den Wandel gestalten und die Zivilgesellschaft stärken

Mit dem Förderprogramm transform_D fördert die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt neue Projekte des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts und Projekte, die ihre Wirkung in einem der drei Themenschwerpunkte (Digitalisierung, Klimawandel und Gesellschaftlicher Zusammenhalt) des Förderprogramms bereits nachgewiesen haben und diese auch für andere nutzbar machen oder skalieren wollen mit mind. 20.000€ bis max. 100.000€ (Eigenanteil: 10%). Bewerben können sich gemeinnützige juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und deren rechtsfähige Zusammenschlüsse. Die Umsetzungsphase läuft bis zum 31. Dezember 2024. Nächste Antragsfrist: 14. Juli 2023.

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Sterntaler Preis 2023 – jetzt bewerben!

Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V. und der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth MdL setzen ihre langjährige Zusammenarbeit fort und verleihen auch im Jahr 2023 den Sterntalerpreis, der mit 3.000 Euro dotiert ist. Die Ausschreibung richtet sich an diejenigen, die mit Kindern, Jugendlichen und Familien mit Migrationserfahrung oder Kindern arbeiten, die soziale Benachteiligung erfahren. Bewerben können sich Initiativen, Schulen, Bildungsträger, Vereine, Projektgruppen, Verbände oder Einzelpersonen. Das vorgeschlagene Projekt muss im aktuellen Zeitraum 2022/2023 in Sachsen bestehen. Das Preisgeld ist für die Fortführung des aktuellen oder eines anschließenden Projektes einzusetzen. Einsendeschluss für Bewerbungen und Vorschläge: 13. August 2023.

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Der Sächsische Förderpreis für Demokratie 2023

Die Bewerbungsphase für den Sächsischen Förderpreis für Demokratie 2023 ist eröffnet! Mit dem Preis werden zum 17. Mal Projekte, Initiativen und Kommunen ausgezeichnet, die sich für die Stärkung der Demokratie und Menschenrechte in Sachsen engagieren und sich gegen Rassismus, Antisemitismus oder Rechtsextremismus einsetzen. Bis zum 17. Juli können sich Vereine, Netzwerke, Religionsgemeinschaften, Schulen, Bürgerinitiativen, Unternehmen und Kommunen in Sachsen bewerben oder vorgeschlagen werden. Dabei gibt es folgende Kategorien: Den Projektpreis (Preisgeld 5.000 Euro bzw. 1.000 Euro; Projekt, Teilprojekt oder die Maßnahmen müssen 2023 zumindest begonnen worden sein; Projekte, Teilprojekte oder Maßnahmen, die sich als Integrationsmaßnahmen verstehen, sind nicht förderfähig!), den Kommunenpreis (Der Kommunenpreis wird ausschließlich auf Vorschlag der Bürger:innen vergeben. Die Auszeichnung wird mit einem Siegel verliehen.) und den Peter-Henkenborg-Preis für die Didaktik der politischen Bildung (Dieser Preis wird für didaktisch und methodisch herausragende Projekte der politischen Bildung ausgelobt. Das Preisgeld beträgt 3.000 Euro.). Bewerbungsfrist: 17. Juli 2023.

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machen2023! Projekte für bürgerschaftliches Engagement

Der Engagement-Wettbewerb „machen!2023“ würdigt das vielfältige Engagement in ländlichen Regionen Ostdeutschlands. Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Carsten Schneider, und die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) suchen die besten 100 Ideen für den Zusammenhalt bei euch vor Ort. Damit eure Ideen für Ostdeutschland umgesetzt werden können, werden Preisgelder zwischen 5.000 und 10.000 Euro vergeben. Bewerben können sich unter anderem Vereine, Netzwerke, Bürgerbündnisse, Bürgerstiftungen und Bürgergenossenschaften, aber auch Zusammenschlüsse ohne Organisationsform, mit Sitz in ostdeutschen Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die gemeinwohlorientierte Projektidee sollte zu mindestens einer der vier Wettbewerbskategorien („Engagement für mehr Lebensqualität und ein gutes Miteinander“, „Engagement für innerdeutschen und europäischen Austausch“, „Engagement der jungen Generation“ und „Engagement für die Zukunft“) passen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. Bewerbungsfrist: 30. Juni 2023.

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Ausschreibung und Förderrichtlinien 2023 für die „Ich kann was!“-Initiative

Mit der bundesweiten Initiative „Ich kann was!“ unterstützt die Deutsche Telekom Stiftung Projekte und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit aus ganz Deutschland mit bis zu 10.000€. Die Telekom-Stiftung möchte Einrichtungen dabei unterstützen, offene Angebote im digitalen und medienpädagogischen Bereich anzubieten und weiterzuentwickeln. Ein ideeller Teil der Förderung ist ein jährlich stattfindendes Netzwerktreffen der „Ich kann was!“-Einrichtungen, das den Austausch, die Vernetzung und die Professionalisierung in medienpädagogischen Themen zum Ziel hat. Mitte September wählt eine unabhängige Expertenjury die Projekte für „Ich kann was!“ aus. Die für eine Förderung ausgewählten Initiativen erhalten mit der Bewilligung alle Informationen zu Verwendung, Abruf und Abrechnung der bewilligten Summe. Die Fördersumme kann unmittelbar im Anschluss bei der Deutsche Telekom Stiftung abgerufen werden. Der Förderzeitraum beginnt für alle geförderten Vorhaben ab Mitte/Ende Oktober 2023 und läuft bis zum Ende des darauffolgenden Jahres, also dem 31. Dezember 2024. Nächste Antragsfrist: 17. Juli 2023.

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Themenförderung Platzmachen! – Wir empowern freie Jugendarbeit

Junge Menschen brauchen Platz. Freiräume an denen sie sich unabhängig ihrer Herkunft und ihres Geldbeutels entfalten, eigene Interessen und Stärken verfolgen können. Während der Pandemie haben solche Orte außerhalb der Schule und der Familie besonders gelitten. Quartiermeister e.V. möchte mit seiner Sonderförderung auf die Mehrwerte soziokultureller Jugendarbeit aufmerksam machen und diese niedrigschwellig unterstützen. Bewerben können sich alle gemeinnützigen und nicht-gemeinnützigen Projekte aus Deutschland und Österreich, die sich an junge Menschen (zwischen 12 und 20 Jahren) richten. Besonders berücksichtigt werden Projekte, die einen diskriminierungssensiblen Ansatz verfolgen bzw. sich an Orten befinden, an denen die Angebotsstruktur für Jugendliche eher dünn ist. Nach einer regionalen Vorauswahl des ehrenamtlichen Quartiermeister e.V. nehmen die vier stärksten Projekte an einem Onlinevoting zwischen dem 15. und 30. Juli teil. Kein teilnehmendes Projekt geht danach leer aus. Alle Projekte erhalten die Chance auf 2.000 € (Platz 1), 1.000 € (Platz 2) und 500 € (Platz 3 und 4). Die Förderung wird nach dem Voting in Form einer Spende bzw. bei nicht-gemeinnützigen Trägern in Form einer Schenkung ausgezahlt. Bewerbungsfrist: 01. Juni 2023.

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Förderbekanntmachung Antisemitismus 2023

Im Rahmen einer neuen Förderbekanntmachung ruft das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Beantragung von Projekten auf, die sich dem Abbau von Antisemitismus widmen. Gefördert werden im Freistaat Sachsen durchgeführte Maßnahmen, die zum Abbau von Antisemitismus als Ideologie und Weltbild beitragen von eingetragenen Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit min. 10.000 EUR und max. 40.000 EUR pro Jahr und Vorhaben (Anteilfinanzierung bis zu 90%). Projektlaufzeit: Ab 01. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024. Antragsfrist: 30. April 2023.

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Stärkung politischer Bildung zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien für Träger der politischen Bildung in Transformationsregionen

Die Bundeszentrale für politische Bildung fördert die Entwicklung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Kompetenz im Wissen und Umgang mit Verschwörungsideologien von Trägern der politischen Bildung in Transformationsregionen oder strukturschwachen Räumen, insbesondere im ostdeutschen Raum. Das Projekt kann frühestens ab dem 01.10.2023 beginnen und sollte bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein (Anm.: Abhängig von der Verfügbarkeit zukünftiger Haushaltsmittel könnte diese Förderung auf eine dreijährige Förderung verlängert werden). Die Zuwendung beträgt bis zu 100.000 € pro Projekt. Antragsberechtigt sind rechtsfähige Träger mit nachweisbarer Erfahrung auf dem Feld der politischen Bildung. Beantragt werden können zum einen Sachausgaben für die jeweiligen Projekte, aber auch projektbezogene Personalausgaben sind im Zuwendungsumfang enthalten. Die Mitteilung über die Bewilligung erfolgt in den Sommermonaten. Antragsfrist: 25. April 2023.

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Aufruf: Projektideen zur Stärkung rassismuskritischen Engagements in einer pluralen Gesellschaft bis 11. Juni 2023

Der Aktionsfonds Stark gegen Rassismus unterstützt mit einer finanziellen Förderung von bis zu 5.000€ und einem projektbegleitenden Weiterbildungsprogramm informelle Gruppen ohne Rechtsform und kleinere Vereine, die sich ehrenamtlich mit einem Projekt gegen Rassismus auf lokaler Ebene engagieren möchten. Die Projekte können ab September 2023 umgesetzt werden und müssen bis November 2024 abgeschlossen sein. Antragsfrist: 11. Juni 2023.

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Bildungsagenda NS-Unrecht. Ausschreibungen 2023

Auch 2024 (vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Deutschen Bundestages als Haushaltsgesetzgeber) wird die Stiftung EVZ weitere Projekte, die durch den antragsstellenden Projektträger mit Sitz in Deutschland, ggf. zusammen mit Projektpartnern innerhalb oder außerhalb Deutschlands, entwickelt und durchgeführt werden, fördern. Die Antragssumme muss mind. 250.000€ betragen (Einbringung von Dritt- und Eigenmitteln erwünscht, aber keine Förderbedingung). Übernommen werden Personal- und Sachkosten (inklusive Honorare für z.B. künstlerische Leistungen) sowie 5 bis maximal 10 Prozent Verwaltungskosten. Es können Kosten sowohl der antragstellenden Organisation als auch bei beteiligten Partnerorganisationen gefördert werden. Aktuell läuft eine Ausschreibung, die auf die vier Förderschwerpunkte der Bildungsagenda NS-Unrecht – „Bilden in kulturellen Räumen“, „Bilden in digitalen Lernräumen“, „Transfer“ und „Europa“ – ausgerichtet ist. Projektlaufzeit: max. 24 Monate, frühester Beginn im 1. Quartal 2024. Einreichungsfrist für Antragsskizzen in allen Schwerpunkten: 07. Mai 2023.

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Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit

Mit dem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit will das BMFSFJ Kindern und Jugendlichen Raum für Teilhabe und Engagement geben. Junge Menschen von der Kita bis zum vollendeten 26. Lebensjahr werden eingeladen beim Zukunftspaket mitzumachen. Zudem sind Träger antragsberechtigt, die Einzelprojekte unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem der Themenfelder Bewegung, Kultur oder Gesundheit planen und umsetzen möchten. Antragsstellung von Trägerprojekten: 20. März bis 3. April 2023. (Fördervolumen: 3 Mio.) und 8. bis 26. Mai 2023 (Fördervolumen: 1 Mio.). Eine Förderentscheidung für die Trägerprojekte fällt ca. 4 Wochen nach Ende der jeweiligen Antragsfrist. Antragsfrist für Kinder und Jugendliche, die gemeinsam mit einem Träger ihrer Wahl einen Antrag stellen: fortlaufend bis 15. September 2023.

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NOVUM: Ideen.einfach.machen!

Mit dem Förderprogramm NOVUM werden Gruppen von mind. 3 Personen zwischen 14 und 26 Jahren aus Sachsen mit – je nach Kategorie – bis zu maximal 500€ (Gestaltung), 750€ (Aktion) bzw. 1.500€ (Neugründung) gefördert. Förderfähige Projekte sind Angebote in eurer Gemeinde, die es dort so noch nicht gibt, nutzbar für möglichst viele junge Menschen vor Ort, lange wirksam, realisierbar und hat noch nicht begonnen. Außerdem setzt ihr es demokratisch und tolerant miteinander um. Das Projekt darf nicht durch eine weitere öffentliche Zuwendung gefördert werden, da ansonsten eine unzulässige Doppelfinanzierung vorliegt. Ebenso kann die NOVUM-Förderung nicht als eine Drittmittelfinanzierung für ein größeres Projektvorhaben eingesetzt werden. Antragsfrist: fortlaufend.

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21.04. | Wie wir erinnern: Plurale Erzählungen – Kollektive Geschichten – Gemeinsame Wege | Stiftung EVZ

Die Stiftung EVZ fördert Projekte der historisch-politischen Bildungsarbeit, die sich mit der Geschichte des Nationalsozialismus auseinandersetzen mit mindestens 30.000 und höchstens 80.000 Euro. Die Laufzeit eines Projekts beträgt zwischen 6 und 18 Monaten, frühestmöglicher Projektbeginn ist der 01.09.2023. Das Programm richtet sich an antisemitismus- und rassismuserfahrene Community-Organisationen in Deutschland. Antragsfrist: 21. April 2023.

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2. Förderrunde „Orte der Demokratie“

In der zweiten Förderrunde der „Orte der Demokratie“ sollen bis zu acht weitere Projekte für eine Förderung von bis zu 100.000 Euro pro Jahr ausgewählt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in begründeten Ausnahmefällen auch höher. Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit dem Interessenbekundungsverfahren. Ein externer Fachbeirat von Sachverständigen – Vertreterinnen und Vertretern u.a. aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik – wird die eingereichten Konzepte sichten und eine Empfehlung abgeben, welche Träger zur Antragstellung (Stufe 2 des Antragsverfahrens) aufgefordert werden sollen. Frist zur Interessensbekundung: 18. April 2023.

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Sächsischer Preis für Kulturelle Bildung 2023

Der Sächsische Preis für Kulturelle Bildung Kultur.LEBT.Demokratie prämiert beispielhafte Projekte der Kulturellen Bildung mit 1.000€ (3. Platz), 2.500€ (2. Platz) und 5.000€ (1. Platz). Im Fokus stehen Formate, die eine nachhaltige Entwicklung bei Einzelpersonen und Gruppen jeden Alters angestoßen haben und damit das demokratische Miteinander fördern, demokratische Prozesse verstehen helfen, zur demokratischen Teilhabe befähigen. Die Projekte können sich in jeder künstlerischen Sparte (Musik, Literatur…) und jeder kulturellen Praxis (Handwerk, Brauchtum…) bewegen und sich sowohl an Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene richten. Gewürdigt werden: kulturell-künstlerische Bildungsformate, die im Ergebnis helfen, ein demokratisches Gemeinwesen zu stärken. Einrichtungen oder Akteure, die kulturelle Bildung als Methode im Sinne der Demokratieförderung begreifen und anwenden. Innovative Ansätze genauso wie verstetigte Strategien, die nicht das Rad neu erfinden, sondern stets am Laufen halten. Aufgerufen sind auch all jene Projekte kultureller Bildung, die vielleicht gar keine Demokratiearbeit intendierten und erst im Prozess auf solche Wirkungen gestoßen sind. Einsendefrist: 30. April 2023.

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