Sonderausschreibung: Fördermittel für Projekte zur Antisemitismusbekämpfung im Förderjahr 2024

Das Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (BGZ) schreibt für das Förderjahr 2024 Fördermittel für zehn Projekte mit speziellem Fokus auf das Thema „Bekämpfung von Antisemitismus“ aus. Die Ausschreibung richtet sich an Vereine und Verbände sowie gemeinnützige Organisationen, die einschlägige, praktische Erfahrungen in der Projektarbeit zur Bekämpfung von Antisemitismus nachweisen können. Die Projekte sollen ab dem zweiten Quartal 2024 starten und werden mit bis zu 70.000€ pro Projekt pro Jahr gefördert. Antragsfrist: 29. Februar 2024.

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Ausschreibung – SPURENSUCHE 2024*

Das Jugendprogramm Spurensuche der Sächsischen Jugendstiftung fördert 2024 erneut bis zu 20 Projekte der Jugendgeschichtsarbeit! Mit dem Programm werden jedes Jahr Projektgruppen mit jeweils maximal 1.800€ gefördert und begleitet, die sich auf historische Forschungsreise begeben und die Geschichte ihres Ortes oder die der Menschen ihres Ortes beleuchten. Aus den 20 geförderten Geschichtsprojekten werden 5 Fokusprojekte gewählt, denen vor Ort vertiefende Angebote zur Verfügung gestellt werden. Teilnehmen können Jugendgruppen aus Sachsen hauptsächlich im Alter von 12 – 18 Jahren mit Projektträgern aus der Jugendarbeit. Die Projekte starten am 01. April und laufen bis zum 30. November 2024. Antragsfrist: 29. Februar 2024. (Achtung: Da es noch keine schriftliche Zusage der Fördermittel für das Programm Spurensuche gibt, erfolgt die Antragstellung unter Vorbehalt.)

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Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport

Das neue „Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport“ ermöglicht Sportvereinen, Sportverbänden und Fanprojekten, ihre Aktivitäten gegen Rechtsextremismus und für Demokratiebildung auszubauen. Dafür stehen in diesem Jahr 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsfristen: 29.09. (Pilotförderung „Sportvereine und Demokratiebildung“ und Maßnahmenpaket, Typ „Groß“) bzw. 15.11. (Maßnahmenpaket, Typ „Klein“).

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Schwerpunkt-Förderung

Im Jahr 2023 fördert die abriporta Stiftung Projekte zum Thema Wahlbeteiligung, politische Aufklärung und allgemeine Bildung. Es werden sowohl konkrete Projektvorhaben gefördert, als auch die grundlegende Arbeit von Organisationen, die sich für die oben aufgeführten Ziele einsetzen. Die Stiftung freut sich besonders über Bewerbungen aus dem ländlichen Raum, sieht dies aber nicht als Voraussetzung für eine Förderung. Antragsfrist: bis Ende September (laut Nachfrage).

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Förderbekanntmachung Antisemitismus 2023

Im Rahmen einer neuen Förderbekanntmachung ruft das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Beantragung von Projekten auf, die sich dem Abbau von Antisemitismus widmen. Gefördert werden im Freistaat Sachsen durchgeführte Maßnahmen, die zum Abbau von Antisemitismus als Ideologie und Weltbild beitragen von eingetragenen Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit min. 10.000 EUR und max. 40.000 EUR pro Jahr und Vorhaben (Anteilfinanzierung bis zu 90%). Projektlaufzeit: Ab 01. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024. Antragsfrist: 30. April 2023.

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21.04. | Wie wir erinnern: Plurale Erzählungen – Kollektive Geschichten – Gemeinsame Wege | Stiftung EVZ

Die Stiftung EVZ fördert Projekte der historisch-politischen Bildungsarbeit, die sich mit der Geschichte des Nationalsozialismus auseinandersetzen mit mindestens 30.000 und höchstens 80.000 Euro. Die Laufzeit eines Projekts beträgt zwischen 6 und 18 Monaten, frühestmöglicher Projektbeginn ist der 01.09.2023. Das Programm richtet sich an antisemitismus- und rassismuserfahrene Community-Organisationen in Deutschland. Antragsfrist: 21. April 2023.

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Ausschreibung Aktionstopf

Die MONOM Stiftung fördert mit dem Aktionstopf Vorhaben, die sich kritisch mit der Gesellschaft auseinandersetzen, sich mit Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und anderen Ideologien der Ungleichheit beschäftigen oder Projekte, die die Shoah oder den Nationalsozialismus thematisieren mit maximal 5.000€ pro Projekt. Gemeinnützige Vereine sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem gemeinnützigen Verein können aus dem Aktionstopf beantragen. Förderfähig sind Kosten, die mit dem Projekt verbunden sind, wie Personalkosten (auch anteilig), Honorare, kleinere Anschaffungen, Reisekosten für Referent:innen, Druckkosten, Raummieten u. ä. Eine Verwaltungskostenpauschale von bis zu 4 % der Fördersumme für Telefon, Internet, Porto, Bürobedarf kann angesetzt werden. Diese muss nicht en détail abgerechnet werden. Die Projekte sollen planmäßig in 2023 durchgeführt werden. Bewerbungsfrist: 17. März 2023.

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Ferry Porsche Challenge 2023: 1 Million Euro für kulturelle Teilhabe

Mit insgesamt einer Million Euro unterstützt die Ferry-Porsche-Stiftung 50 Kulturprojekte, die sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung entgegenwirken und die zentralen Fördergrundsätze der Stiftung erfüllen. Unter den 50 Förderungen gibt es drei erste Plätze mit je 75.000 Euro, sechs zweite Plätze mit je 50.000 Euro und neun dritte Plätze mit je 25.000 Euro. Alle Nominierten haben außerdem die Chance auf zwei mit 50.000 Euro dotierte Sonderpreise. Die übrigen der 30 Finalisten erhalten Förderungen in Höhe von jeweils 10.000 Euro. Zudem unterstützt die Stiftung 20 nicht nominierte Projektideen mit Anschubpreisen über je 2.500 Euro. Teilnehmen können kleine und große gemeinnützige Organisationen und Vereine aus Baden-Württemberg und Sachsen. Bewerbungsfrist: 17. Februar 2023.

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MITEINANDER REDEN. Kontroversen führen – Vertrauen bilden

Das bundesweite Förder- und Qualifizierungsprogramm MITEINANDER REDEN in ländlichen Räumen startet die dritte (Zusatz-)Förderrunde (2022-2024). Im Kontext einer wachsenden gesellschaftlichen Polarisierung und Diffamierung werden 100 Projekte gesucht, deren Ideen und Formate dazu beitragen, Kontroversen zu führen und Räume zu schaffen, um (neues) Vertrauen in Politik und Demokratie zu stärken. Förderfähig sind Einzelpersonen, Bildungs- und Kulturträger, Vereine, Initiativen, Netzwerke, Bürgermeister:innen, Kommunalvertreter:innen, Ortsvorsteher:innen, Gemeindeverbände und -kooperationen sowie Unternehmen, die aus ländlichen Regionen, Dörfern, Städte und Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohner:innen kommen und nicht bereits durch andere Bundesprogramme gefördert werden. Gefördert werden Honorare für Projektmanagement, Moderation, Referent:innen/Künstler:innen, Beratung; Sachmittel zur Umsetzung, Technik, Öffentlichkeitsarbeit sowie Erstattung von Reisekosten ohne Tagegeld mit bis zu 10.000 € (Vollfinanzierung). Bewerbungsschluss für den Förderzeitraum Oktober 2022 – Oktober 2024: 11. September 2022.

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Förderaufruf: Von den Baseballschlägerjahren bis heute – Kein Raum für rechte Gewalt

Die Amadeu Antonio Stiftung startet eine Förderkampagne gegen rechte Gewalt und unterstützt mit 50.000€ Projekte und Initiativen, die Angsträume aufbrechen und rechte Orte zurückkippen. Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind oder Körperschaften des öffentlichen Rechts können eine Förderung von Reisekosten, Sachmitteln, Honoraren, anteiligen Personalkosten (bis zu 50% Arbeitgeber:innen-Brutto), Versicherungen z.B. Veranstaltungshaftpflichtversicherung für thematisch passende Projekte mit lokalem Bezug beantragen, bei denen die Perspektiven und Bedarfe von Betroffenen bei Projektentwicklung und –durchführung einbezogen werden. Die Höchstfördersumme pro Projekt beträgt 5.000€. Antragsfrist: fortlaufend.

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Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“

Der Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ wird jedes Jahr vom Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt ausgeschrieben. Den Gewinner/-innen winken Geldpreise in Höhe von bis zu
10.000 €, eine verstärkte Präsenz in der Öffentlichkeit sowie ein Workshop-Angebot, welches die Interessen der Preisträgerprojekte aufgreift. Für den Wettbewerb werden jedes Jahr vorbildliche und nachahmbare zivilgesellschaftliche Projekte aus dem gesamten Bundesgebiet gesucht, die bereits durchgeführt wurden und sich in den Themenfeldern des BfDT bewegen: Demokratie, Toleranz, Integration, Gewaltprävention, Extremismus, Antisemitismus. Es sollen Einzelpersonen und Gruppen für ihr Engagement gewürdigt werden, die das Grundgesetz im Alltag auf kreative Weise mit Leben füllen. Bewerbungsfrist: 30.09.2022.

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„Kleine Hilfe“ und „Aktionstopf“ der MONOM Stiftung

Die MONOM Stiftung fördert, stärkt und berät Personen und Initiativen, die sich gegen bestehende Diskriminierungen – wie Rassismus, Antisemitismus und Sexismus – oder für die Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus engagieren mit maximal 1500€ (Kleine Hilfe) bzw. 5000€ (Aktionstopf). Projektgruppen und Einzelpersonen können gemeinsam mit einem eingetragenen, gemeinnützigen Verein Fördermittel beantragen. Nächste Antragsfrist: 28. Januar 2022.

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EngagementGewinner: Der Preis, der inspiriert

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sucht gemeinnützige Organisationen, die mit einfachen Ansätzen Engagierte und Ehrenamtliche insbesondere in ländlichen und/oder strukturschwachen Räumen gewinnen und Lust haben, ihre Tricks und Erfahrungen mit anderen zu teilen. 50 von ihnen haben die Chance auf je 10.000 Euro. Bewerbungsfrist: 10. Oktober 2021.

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Förderaufruf Antisemitismus, Antiziganismus, Jüdisches Leben

Im Rahmen des Landesprogramms »Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz« können bis zum 31. Mai 2021 nochmals Anträge zur Förderung von Projekten im Jahr 2021 mit besonderem thematischen Schwerpunkt („Antisemitismus“, „Antiziganiasmus/Antiromanismus“ und „Jüdisches Leben“)eingereicht werden. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie Weltoffenes Sachsen vom 10. März 2020. Die Förderhöhe beträgt bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsfrist: 31.05.2021.

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