Politische Medienbildung: „Keine Angst vor schlechten Nachrichten“

Unter dem Schwerpunkt „Keine Angst vor schlechten Nachrichten“ sollen erwachsene Mediennutzende in ihrem Umgang mit belastenden medialen Informationen und Nachrichten gestärkt werden. Sächsische Vereine und Einrichtungen aus dem medienpädagogischen Bereich und der Erwachsenenbildung sind aufgerufen, sich mit geeigneten Konzepten bei der SLM zu bewerben (Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen in Sachsen). SLM und SLpB treffen dann eine gemeinsame Auswahl der förderungswürdigen Projekte. Die Förderprojekte im Umfang von mind. 2.000 Euro bis max. 18.000 Euro bei einem Eigenanteil von mind. 5% sollen 2023 umgesetzt werden (frühester Maßnahmenbeginn Juni 2023; Förderzeitraum endet spätestens zum 28.03.2024). Für die Antragsstellung, Durchführung und Abrechnung der Projekte gilt die Förderrichtlinie der SLM. Verlängerte Antragsfrist (Jene, die bereits Anträge einreichten, haben die Möglichkeit, diese bei Bedarf zu überarbeiten und zeitlich anzupassen): 05. April 2023.

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Kooperationsprojekte der kulturellen Bildung im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien 2023

Der Kulturraum mit der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung unterstützt auch im Jahr 2023 Kooperationsprojekte in den Landkreisen Bautzen und Görlitz, die sich mit der Vermittlung von Kunst und Kultur befassen. Die Förderung beläuft sich im Regelfall auf mindestens 1.500 Euro je Projekt und kann bis zu diesem Betrag auch als Vollfinanzierung gewährt werden. Auch umfangreichere Projekte können mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden, wobei eine Eigenbeteiligung von mindestens 15% vorausgesetzt wird. Über die neue Förderrichtlinie Kooperationen Kulturelle Bildung können Ideen und Konzepte eingereicht werden, die sich in Form von fachlich-künstlerisch geleiteten Beteiligungsangeboten insbesondere an Kinder und Jugendliche richten oder die einen generationsübergreifenden Ansatz verfolgen. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei Partnern, aus den Bereichen Kunst/Kultur und Bildung oder Jugend/Soziales, um den Zugang zur Zielgruppe zu gewährleisten. Förderfähig sind Projekte aller künstlerischen Sparten wie z.B. Bildende Kunst, Theater, Literatur, Musik, Performance, Tanz, neue Medien etc.  sowie spartenübergreifende Projektideen. Der Umsetzungszeitraum ist voraussichtlich der 01.Mai 2023 bis 31.Dezember 2023.  Antragsfrist: 31. März 2023.

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Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken. DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume

Mit dem Mikroförderprogramm fördert die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen mit bis zu 2.500€. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten des Projekts. Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben. Förderfähig sind Sach- und Honorarkosten, Personalkosten können nicht gefördert werden. Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres beendet sein. Antragsfrist: fortlaufend.

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RE:Start: Neustart für Jugendräume im ländlichen Raum

Auch 2023 vergibt die Sächsische Jugendstiftung Förderungen an Jugendgruppen, Selbstverwaltete Jugendclubs und Jugendinitiativen im ländlichen Raum Sachsens, in denen sich junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren vor Ort engagieren und Freiräume für sich und andere wiederbeleben bzw. schaffen wollen. Fördersumme und -bedingungen sind abhängig vom jeweiligen KIT, auf das ihr euch bewerbt. Die Jury trifft sich einmal im Monat und entscheidet über alle bisher eingegangen Anträge. Förderzeitraum ist Februar bis Oktober 2023. Antragsfrist: fortlaufend bis 31. Juli 2023.

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Ausschreibung Aktionstopf

Die MONOM Stiftung fördert mit dem Aktionstopf Vorhaben, die sich kritisch mit der Gesellschaft auseinandersetzen, sich mit Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und anderen Ideologien der Ungleichheit beschäftigen oder Projekte, die die Shoah oder den Nationalsozialismus thematisieren mit maximal 5.000€ pro Projekt. Gemeinnützige Vereine sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem gemeinnützigen Verein können aus dem Aktionstopf beantragen. Förderfähig sind Kosten, die mit dem Projekt verbunden sind, wie Personalkosten (auch anteilig), Honorare, kleinere Anschaffungen, Reisekosten für Referent:innen, Druckkosten, Raummieten u. ä. Eine Verwaltungskostenpauschale von bis zu 4 % der Fördersumme für Telefon, Internet, Porto, Bürobedarf kann angesetzt werden. Diese muss nicht en détail abgerechnet werden. Die Projekte sollen planmäßig in 2023 durchgeführt werden. Bewerbungsfrist: 17. März 2023.

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100xDigital. Das DSEE-Programm für den digitalen Wandel in Engagement und Ehrenamt

Mit dem Programm 100xDigital unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt deutschlandweit 100 gemeinnützige Organisationen aus unterschiedlichen Engagement-Feldern beim digitalen Wandel. Neben umfangreichem und anwendbarem Grundlagenwissen erhalten die 100 teilnehmenden Organisationen neben der monetären Förderung zur Umsetzung eines konkreten Digitalvorhabens in Höhe von bis zu 20.000 Euro die Kostenübernahme für eine ressourcenorientierte und bedarfsgerechte Prozessbegleitung und werden in die 100xDigital-Community aufgenommen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen, die sich einer konkreten Herausforderung des digitalen Wandels stellen wollen. Es werden sowohl rein ehrenamtlich geführte Organisationen unterstützt, als auch solche bis zu einer Größe von maximal 20 hauptamtlichen Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent). Im Programm können vorhabenbezogene Personalausgaben, Sachausgaben (Hardware und Software), Honorare und Entgelte, sowie fach- und sachbezogene Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche als zuwendungsfähig anerkannt werden soweit sie erforderlich und angemessen sind. Die bereitgestellten Fördermittel müssen bis zum Ende des Förderzeitraums verwendet werden. Bewerbungsfrist: 20. Februar 2023.

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Ausschreibung X-Dörfer: Kulturprojekte im ländlichen Raum

Das Staatsschauspiel Dresden sucht Kulturinteressierte aller Altersstufen, die Lust haben, gemeinsam Kulturprojekte im ländlichen Raum zu erfinden und umzusetzen. Kultureinrichtungen, Vereine, bürgerschaftliche Initiativen, Kulturschaffende oder kulturinteressierte Laien jeden Alters aus sächsischen Gemeinden mit bis zu 40.000 Einwohnern, die nicht weiter als 60 km von Dresden entfernt liegen, können sich bewerben. Wenn Ihre Bewerbung ausgewählt wird, kommt die Projektleitung von X-DÖRFER in Ihren Ort, um die Idee gemeinsam weiterzuentwickeln und herauszufinden, wo das Projekt Unterstützung braucht, sodass es schließlich von den Beteiligten mit der Unterstützung der Projektleitung von X-DÖRFER vor Ort umgesetzt werden kann. Projektzeitraum: 2023 und/oder 2024. Bewerbungsfrist: 15. März 2023.

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Auf Augenhöhe. Ein Aufruf zur Begegnung in der Westlausitz

Das Projekt „Partnerschaften für Demokratie des Landkreises Bautzen“ stärkt und unterstützt Bürger*innen und Initiativen in der Westlausitz, die sich gemeinsam im Landkreis Bautzen für ein respektvolles Zusammenleben einsetzen. Mit der Summe von einmalig 15.000 € unterstützt „Partnerschaften für Demokratie des Landkreises Bautzen“ ab April für das Jahr 2023 ein Projekt, das Begegnungen und / oder Gemeinsamkeiten zwischen den Menschen in Ihrem Ort fördert, wie zum Beispiel eine Dialogveranstaltung, ein Fotoprojekt, Geschichten aus der Region, Vorträge, ein Begegnungsfest, eine Ausstellung, Lesungen, Film, Theater, Musik und vieles mehr. Ermöglicht wird dies durch Fördermittel des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“. Die Koordinierungs- und Fachstelle berät Sie das Netzwerk für Kinder- und Jugendarbeit e.V. zu Ideen, Konzeption, zum Ablauf sowie zur Antragstellung. Antragsfrist: 28. Februar 2023.

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Projektförderung: Kunst- und Kulturprojekte

Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen mit maximal 50% der Gesamtausgaben (Ausnahmen lt. Förderrichtlinie Nr. 5.1.1; Eigenanteil mind. 5% der Gesamtausgaben). Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. Nicht förderfähig sind investive Maßnahmen, Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten, Benefizveranstaltungen, Vorhaben der Heimat- und Brauchtumspflege sowie Projekte, die bereits durch den Vorstand der Kulturstiftung abgelehnt worden sind oder nicht mit der Förderrichtlinie der Kulturstiftung übereinstimmen. Nächste Antragsfrist: 1. März 2023 (für Projekte mit Laufzeit zwischen 1. Juli und 31. Dezember desselben Jahres).

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Kleinprojektefonds

Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens. Das Programm wurde 2019 ins Leben gerufen und bietet kleineren Projekten eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Beantragt werden können 500 bis 5.000 Euro (bis zu 100% der Gesamtausgaben, Eigenanteil erwünscht, aber nicht erfordert). In der Regel wird davon ausgegangen, dass Projekte mit einem Etat von mehr als 25.000 Euro keine Kleinprojekte sind, ebenso wie langjährig etablierte Projekte mit gesicherter Organisations- und Finanzierungsstruktur. Anträge für Kleinprojekte im Jahr 2023 können ab 30. Januar 2023 fortlaufend gestellt werden.

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Ausschreibung – SPURENSUCHE 2023*

Das Jugendprogramm Spurensuche der Sächsischen Jugendstiftung fördert 2023 erneut bis zu 20 Projekte der Jugendgeschichtsarbeit! Mit dem Programm werden jedes Jahr Projektgruppen mit jeweils maximal 1.800€ gefördert und begleitet, die sich auf historische Forschungsreise begeben und die Geschichte ihres Ortes oder die der Menschen ihres Ortes beleuchten. Aus den 20 geförderten Geschichtsprojekten werden zudem 5 Fokusprojekte gewählt, denen vor Ort vertiefende Angebote zum Thema Vorurteile und Diskriminierung sowie zur Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt werden. Teilnehmen können Jugendgruppen aus Sachsen hauptsächlich im Alter von 12 – 18 Jahren mit Projektträgern aus der Jugendarbeit. Die Projekte starten am 01. April und laufen bis zum 30. November 2023. Antragsfrist: 28. Januar 2023. (Achtung: Da es noch keine schriftliche Zusage der Fördermittel für das Programm Spurensuche gibt, erfolgt die Antragstellung unter Vorbehalt.)

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Ferry Porsche Challenge 2023: 1 Million Euro für kulturelle Teilhabe

Mit insgesamt einer Million Euro unterstützt die Ferry-Porsche-Stiftung 50 Kulturprojekte, die sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung entgegenwirken und die zentralen Fördergrundsätze der Stiftung erfüllen. Unter den 50 Förderungen gibt es drei erste Plätze mit je 75.000 Euro, sechs zweite Plätze mit je 50.000 Euro und neun dritte Plätze mit je 25.000 Euro. Alle Nominierten haben außerdem die Chance auf zwei mit 50.000 Euro dotierte Sonderpreise. Die übrigen der 30 Finalisten erhalten Förderungen in Höhe von jeweils 10.000 Euro. Zudem unterstützt die Stiftung 20 nicht nominierte Projektideen mit Anschubpreisen über je 2.500 Euro. Teilnehmen können kleine und große gemeinnützige Organisationen und Vereine aus Baden-Württemberg und Sachsen. Bewerbungsfrist: 17. Februar 2023.

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Deutscher Kinder- und Jugendpreis 2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk zeichnet mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis 2023 Projekte aus, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Preis wird in den Kategorien „Solidarisches Miteinander“, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur vergeben. Die Gewinner:innen des 1. Platzes jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem wird es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung geben, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wird ein Projekt mit dem Europa-Park JUNIOR CLUB Award ausgezeichnet, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird. Bewerbungsschluss: 15. Januar 2023.

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Starthilfe: Förderung durch die Stiftung Mitarbeit

Die Starthilfeförderung der Stiftung Mitarbeit unterstützt unbürokratisch neue Initiativen, junge Vereine und kleine lokale Organisationen mit einer Anschubfinanzierung von bis zu 500€ (für ÖA, Sachmittel, ggf. Kosten für erste Gründungsschritte), die z.B. konkrete Misstände oder gesellschaftliche Konflikte auf demokratischem Wege lösen oder Vorurteile abbauen helfen. Wesentlich ist dabei, dass die förderfähigen Aktionen beispielhaft aufzeigen, wie Zusammenschlüsse von freiwillig engagierten Menschen das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mit gestalten können. Nächste Antragsfrist: 27. Februar 2023.

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Ausschreibung Kleine Hilfe

Gemeinnützige Vereine sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem eingetragenen gemeinnützigen Verein, denen aktuell ein kleinerer Betrag fehlt, können die Kleine Hilfe beantragen. Dieser Topf ist offen für Vieles, was gemeinnützige Initiativen benötigen. Die Maximalförderung beträgt 1.500 €, in dieser Förderrunde werden bis zu 20.000€ vergeben. Der Fokus liegt auf akuter finanzieller Hilfe, das Geld soll bis März 2023 verwendet werden. Die Entscheidung wird bis zum 30. November 2022 getroffen. Antragsfrist: 21. Oktober 2022.

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Sächsischer Integrationspreis 2022

Erneut werden sächsische Vereine und Verbände, engagierte Unternehmen, Institutionen und Verwaltungen sowie Einzelpersonen mit dem Sächsischen Integrationspreis (3x je 3.000€) ausgezeichnet, die sich in den vergangenen zwölf Monaten in besonderem Maße für die Integration von Migrantinnen und Migranten in Sachsen eingesetzt haben. Alle Bewerber werden zusätzlich durch professionelle Pressearbeit und eine Broschüre bekannt gemacht. Anmeldeschluss für Vorschläge: 04. Oktober 2022.

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MITWIRKEN. Hertie-Förderprogramm für gelebte Demokratie

Coaching, Beratung, Vernetzung, finanzielle Förderung von bis zu 30.000€ pro Projekt – mit seiner Projektentwicklung unterstützt MITWIRKEN bis zu 15 Demokratie-Projekte 12 Monate lang dabei, ihre guten Ideen und Vorhaben professioneller in die Tat umzusetzen. Das nächste Förderjahr startet Ende Januar 2023. Bewerben könnt ihr euch als gemeinnützige Organisation mit mindestens drei regelmäßig Aktiven im Team, wenn ihr mit eurem in Deutschland umgesetzten Projekt gelebte Demokratie stärkt, in der aktiven Planungs- und Umsetzungsphase seid und das Projekt mit einer Laufzeit bis mindestens Ende 2024 geplant ist. Bewerbungsfrist: 06. Oktober 2022.

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Förderprogramm „Soziale Orte“

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) ruft zur Interessenbekundung zur Förderung von „Sozialen Orten“ nach der Förderrichtlinie „Orte des Gemeinwesens“ auf. Dabei sollen lokale Gruppen darin unterstützt werden, Orte der Begegnung und des Austausches zu schaffen, fortzuführen oder auszubauen. Frist für die Interessenbekundung: 07. Oktober 2022

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MITEINANDER REDEN. Kontroversen führen – Vertrauen bilden

Das bundesweite Förder- und Qualifizierungsprogramm MITEINANDER REDEN in ländlichen Räumen startet die dritte (Zusatz-)Förderrunde (2022-2024). Im Kontext einer wachsenden gesellschaftlichen Polarisierung und Diffamierung werden 100 Projekte gesucht, deren Ideen und Formate dazu beitragen, Kontroversen zu führen und Räume zu schaffen, um (neues) Vertrauen in Politik und Demokratie zu stärken. Förderfähig sind Einzelpersonen, Bildungs- und Kulturträger, Vereine, Initiativen, Netzwerke, Bürgermeister:innen, Kommunalvertreter:innen, Ortsvorsteher:innen, Gemeindeverbände und -kooperationen sowie Unternehmen, die aus ländlichen Regionen, Dörfern, Städte und Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohner:innen kommen und nicht bereits durch andere Bundesprogramme gefördert werden. Gefördert werden Honorare für Projektmanagement, Moderation, Referent:innen/Künstler:innen, Beratung; Sachmittel zur Umsetzung, Technik, Öffentlichkeitsarbeit sowie Erstattung von Reisekosten ohne Tagegeld mit bis zu 10.000 € (Vollfinanzierung). Bewerbungsschluss für den Förderzeitraum Oktober 2022 – Oktober 2024: 11. September 2022.

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