Stärkung politischer Bildung zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien für Träger der politischen Bildung in Transformationsregionen

Die Bundeszentrale für politische Bildung fördert die Entwicklung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Kompetenz im Wissen und Umgang mit Verschwörungsideologien von Trägern der politischen Bildung in Transformationsregionen oder strukturschwachen Räumen, insbesondere im ostdeutschen Raum. Das Projekt kann frühestens ab dem 01.10.2023 beginnen und sollte bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein (Anm.: Abhängig von der Verfügbarkeit zukünftiger Haushaltsmittel könnte diese Förderung auf eine dreijährige Förderung verlängert werden). Die Zuwendung beträgt bis zu 100.000 € pro Projekt. Antragsberechtigt sind rechtsfähige Träger mit nachweisbarer Erfahrung auf dem Feld der politischen Bildung. Beantragt werden können zum einen Sachausgaben für die jeweiligen Projekte, aber auch projektbezogene Personalausgaben sind im Zuwendungsumfang enthalten. Die Mitteilung über die Bewilligung erfolgt in den Sommermonaten. Antragsfrist: 25. April 2023.

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Aufruf: Projektideen zur Stärkung rassismuskritischen Engagements in einer pluralen Gesellschaft bis 11. Juni 2023

Der Aktionsfonds Stark gegen Rassismus unterstützt mit einer finanziellen Förderung von bis zu 5.000€ und einem projektbegleitenden Weiterbildungsprogramm informelle Gruppen ohne Rechtsform und kleinere Vereine, die sich ehrenamtlich mit einem Projekt gegen Rassismus auf lokaler Ebene engagieren möchten. Die Projekte können ab September 2023 umgesetzt werden und müssen bis November 2024 abgeschlossen sein. Antragsfrist: 11. Juni 2023.

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MITEINANDER REDEN. Kontroversen führen – Vertrauen bilden

Das bundesweite Förder- und Qualifizierungsprogramm MITEINANDER REDEN in ländlichen Räumen startet die dritte (Zusatz-)Förderrunde (2022-2024). Im Kontext einer wachsenden gesellschaftlichen Polarisierung und Diffamierung werden 100 Projekte gesucht, deren Ideen und Formate dazu beitragen, Kontroversen zu führen und Räume zu schaffen, um (neues) Vertrauen in Politik und Demokratie zu stärken. Förderfähig sind Einzelpersonen, Bildungs- und Kulturträger, Vereine, Initiativen, Netzwerke, Bürgermeister:innen, Kommunalvertreter:innen, Ortsvorsteher:innen, Gemeindeverbände und -kooperationen sowie Unternehmen, die aus ländlichen Regionen, Dörfern, Städte und Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohner:innen kommen und nicht bereits durch andere Bundesprogramme gefördert werden. Gefördert werden Honorare für Projektmanagement, Moderation, Referent:innen/Künstler:innen, Beratung; Sachmittel zur Umsetzung, Technik, Öffentlichkeitsarbeit sowie Erstattung von Reisekosten ohne Tagegeld mit bis zu 10.000 € (Vollfinanzierung). Bewerbungsschluss für den Förderzeitraum Oktober 2022 – Oktober 2024: 11. September 2022.

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digital // memory: history. education. democracy

Im Programm „digital // memory“ fördert die Stiftung Erinnern, Verantwortung und Zukunft gemeinnützige Organisationen sowie Institutionen in staatlicher Trägerschaft für Projekte, die verschiedenen Formen von gegenwärtigem Antisemitismus sichtbar entgegentreten oder die Geschichte des Nationalsozialismus oder die NS-Erinnerungskultur zum Ausgangspunkt nehmen, um die Relevanz von Erinnerung für die Zukunft zu verhandeln und dabei ihre Wirkung hauptsächlich im digitalen Raum entfalten oder digitale Tools und Techniken entwickeln. Geförderte Projekte werden mit einer Summe von mindestens 120.000 Euro und bis zu 200.000 Euro unterstützt (Förderung von Personal- und Sachkosten und Einbringung von Drittmitteln möglich. Von Einrichtungen in staatlicher und kommunaler Trägerschaft wird ein angemessener Eigenbeitrag erwartet). Die Arbeitssprache ist Englisch. Bewerbungsschluss (anhand Projektskizze): 22. Februar 2021 (Antragsfrist bei darauffolgender Aufforderung: 26.04.2021).

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SLM: Förderung von Medienkompetenz innerhalb regionaler Wirkungskreise in Sachsen

Die Sächsische Landesmedienanstalt fördert mit einer neuen Richtlinie Medienkompetenzprojekte für Erwachsene in ganz Sachsen. Je ein Projekt pro regionalem Wirkungskreis wird ab 01.07.2021 mit bis zu 250.000 Euro gefördert. Bewerben können sich neben den bisherigen SAEKs auch soziokulturelle Zentren und Vereine, die in der jeweiligen Region verankert sind und über medienpädagogische Projekterfahrung verfügen. Nächste Antragsfrist: 16. März 2021

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