Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland

Die Amadeu Antonio Stiftung hat zusammen mit Campact den Förderfonds Gegenwind ins Leben gerufen. Unterstützt werden Initiativen, die sich für ein demokratisches, solidarisches Ostdeutschland und gegen den wachsenden Einfluss rechtsextremer Kräfte engagieren, mit bis zu 5.000€. Schwerpunkt der Kampagne ist Thüringen, aber auch Projekte aus Sachsen und Brandenburg können sich bewerben. Anträge können über das gesamte Jahr 2024 hinweg gestellt werden, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind. Die Projekte müssen 2024 begonnen haben.

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Förderung

Land in Sicht e.V. fördert gemeinnützige Vereine und Initiativen im ländlichen Raum bzw. in kleinen Städten in Sachsen, die sich für Weltoffenheit, humane, demokratische und soziale Denkweisen engagieren. Für die Durchführung von Projekten im kulturellen und sozialen Bereich können schnell und unbürokratisch Zuschüsse in Höhe von 100 bis 2500 EUR beantragt werden. So sollen beispielsweise auch gezielt Drittmittel-Anteile abgedeckt werden, die besagten Initiativen bei der Beantragung öffentlicher Gelder häufig fehlen. Die Höhe der Förderung soll im Regelfall nicht mehr als 80 Prozent der Gesamtkosten und im Einzelfall höchstens 2500 Euro pro Jahr und Antragsteller betragen. Im Regelfall nicht förderfähig sind Personalkostenzuschüsse sowie Sachkostenzuschüsse zum Betrieb von Vereinsräumen. Anträge können jederzeit eingesandt werden. Auch wenn eine Antragsstellung mindestens drei Monate vor Projektbeginn empfohlen wird, sind bereits laufende Projekte nicht von einer Förderung ausgeschlossen. In Ausnahmefällen vergeben wir auch jenseits des regulären Vergaberhythmus Fördergelder, wenn z.B. ein akuter Fördernotfall vorliegt. In dem Fall bittet der Verein um eine E-Mail. Nächste Antragsfristen: 23. Januar, 21. Mai und 17. September 2024.

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Sonderausschreibung: Fördermittel für Projekte zur Antisemitismusbekämpfung im Förderjahr 2024

Das Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (BGZ) schreibt für das Förderjahr 2024 Fördermittel für zehn Projekte mit speziellem Fokus auf das Thema „Bekämpfung von Antisemitismus“ aus. Die Ausschreibung richtet sich an Vereine und Verbände sowie gemeinnützige Organisationen, die einschlägige, praktische Erfahrungen in der Projektarbeit zur Bekämpfung von Antisemitismus nachweisen können. Die Projekte sollen ab dem zweiten Quartal 2024 starten und werden mit bis zu 70.000€ pro Projekt pro Jahr gefördert. Antragsfrist: 29. Februar 2024.

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Sächsischer Beteiligungspreis 2024

Der Sächsische Beteiligungspreis 2024 wird in drei Kategorien vergeben. Der Preis ist mit insgesamt 36.000 Euro dotiert, wobei in jeder Kategorie 12.000 Euro vergeben werden. Pro Kategorie ziehen drei Projekte in die Endrunde ein. Das Siegerprojekt erhält jeweils 10.000 Euro. Die restlichen Finalteilnehmenden erhalten 1.000 Euro für den Einzug ins Finale. Bewerben können sich Gebietskörperschaften, d. h. Kommunen und Landkreise, sowie gemeinnützige zivilgesellschaftliche Träger in Form von juristischen Personen, wie beispielsweise Vereine, Verbände, Stiftungen oder gGmbHs mit Sitz in Sachsen. Eine Förderung über die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung ist keine Voraussetzung für die Bewerbung. Wichtig ist jedoch, dass das eingereichte Projekt in Sachsen umgesetzt wurde und bereits abgeschlossen ist. Bewerbungsfrist: 31. Januar 2024.

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Ausschreibung 2024 mit einem Sonderpreis des Noteingang e.V.

Zum zehnten Mal dotiert der David-Schmidt-Preis wieder Aktionen, Engagement oder Ideen, die sich auf kreativ-künstlerische, provokativ-politische und emanzipatorisch-partizipative Art und Weise dafür einsetzen, dass die Welt im Großen oder im Kleinen gerechter und besser wird mit je einmal 700 Euro für Projekte und Initiativen und 500 Euro für Einzelpersonen Preisgeld. Die Welt heißt hier erst einmal Sachsen und ehrenamtliches Engagement. Zudem gibt es einen Sonderpreis des Noteingang e.V. für Initiativen, die auf besondere Weise ihren Nachwuchs im Ehrenamt fördern oder hervorstechende Ideen bzw. Projekte entwickelt haben, die neuen Nachwuchs für ehrenamtliche (sozialpolitische) Arbeit begeistern können (250€) und den Sonderpreis Mutmacher*innen gesponsert von Martin Duhlig: Würdigen möchte er zusammen mit dem David-Schmidt-Preis Menschen, die mit Ideen, durch persönliches Handeln, durch ein besonderes Miteinander oder einfach durch ihre Haltung positive Veränderungen möglich machen. Menschen, die für jemanden oder uns alle den guten Unterschied machen und damit eine Mutmacher*innenfunktion eingenommen haben. Bewerbungsfrist und Frist für Vorschläge: 31. Januar 2024.

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15.11. bzw. 01.01. | Soziale Projekte in Leipzig und Region Ost

Die Quartiermeister Stiftung fördert wieder in Leipzig und der Region Ost gemeinnützige und nicht-gemeinnützige Initiativen, die sich in sozialen Projekten für gesellschaftliche Teilhabe engagieren. Gefördert wird mit jeweils 1.000 € in Form einer Spende bzw. Schenkung. Antragsfrist für Leipzig: 15.11.2023 und für die Region Ost: 01.01.2024

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Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport

Das neue „Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport“ ermöglicht Sportvereinen, Sportverbänden und Fanprojekten, ihre Aktivitäten gegen Rechtsextremismus und für Demokratiebildung auszubauen. Dafür stehen in diesem Jahr 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsfristen: 29.09. (Pilotförderung „Sportvereine und Demokratiebildung“ und Maßnahmenpaket, Typ „Groß“) bzw. 15.11. (Maßnahmenpaket, Typ „Klein“).

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Förderfonds „Begegnung und Zusammenhalt“

Ziel des Förderfonds „Begegnung und Zusammenhalt“ der Stiftung Mitarbeit ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt mit Hilfe von fantasievollen Begegnungsformaten zu stärken. Ausgewählte Begegnungsprojekte werden jeweils mit insgesamt bis zu 70.000,– Euro für Sach- und/oder Personalkosten gefördert. Bewerbungen sind bis zum 30. September 2023 möglich.

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Schwerpunkt-Förderung

Im Jahr 2023 fördert die abriporta Stiftung Projekte zum Thema Wahlbeteiligung, politische Aufklärung und allgemeine Bildung. Es werden sowohl konkrete Projektvorhaben gefördert, als auch die grundlegende Arbeit von Organisationen, die sich für die oben aufgeführten Ziele einsetzen. Die Stiftung freut sich besonders über Bewerbungen aus dem ländlichen Raum, sieht dies aber nicht als Voraussetzung für eine Förderung. Antragsfrist: bis Ende September (laut Nachfrage).

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Neu: Förderportal für Antragstellung beim Weltoffenen Sachsen (WOS), Teil C: Projekte zur Demokratieförderung

Das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ (WOS) unterstützt Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Kultur und der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Sachsen sowie zum Abbau von Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Besonders im Fokus stehen Projekte, die sich an lokalen Bedürfnissen orientieren und die lokal und regional vernetzt sind. Förderfähig sind projektbezogene Sach- und Personalausgaben. Antragsfrist für Projekte zur Demokratieförderung (Teil C der Richtlinie): 30. September. Die Antragstellung zum Stichtag 30. September 2023 in der Fördersäule C erfolgt in diesem Jahr erstmals ausschließlich über das Förderportal der SAB.

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Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung: 4. Förderaufruf

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung fördert mit der neuen Richtlinie „Bürgerbeteiligung“ lokale Beteiligungsformate von Kommunen und zivilgesellschaftlichen Initiativen in Sachsen mit Anteilsfinanzierung zwischen 5.000 und 80.000 Euro pro Jahr. Schwerpunkt des aktuellen Förderaufrufs sind zum einen Beteiligungsverfahren für Bürgerbudgets und zum anderen die Durchführung von Bürgerräten. Unabhängig von der Schwerpunktsetzung können auch weiterhin zu allen Förderaspekten der Richtlinie Projektanträge gestellt werden. Nächste Antragsfrist: 26. September 2023.

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Gemeinsamer Aufruf zur Bewerbung für das Bundesprogramm Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken

Im Rahmen des Bundesprogramms »Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken« wird der Bund zunächst in den Jahren 2024/25 bis zu acht sächsische Regionen im ländlichen Raum mit maximal 40.000 Euro unterstützen. Die Träger sollen in der ersten Phase des Programms ein ausführliches Konzept für beteiligungsorientierte Kulturvorhaben erarbeiten, die auf Langfristigkeit ausgelegt sind und sich Herausforderungen vor Ort konkret stellen. Ab Mitte 2025 beginnt dann die zweite Projektförderphase, welche voraussichtlich bis zum Jahr 2030 läuft. An dieser können im Sinne der Programmkonzeption bundesweit 30 Regionen teilnehmen. Gefördert wird in diesem Zeitraum mit Mitteln von insgesamt bis zu 1,5 Mio. EUR je Trägerregion. Diese werden voraussichtlich mit jährlich bis zu 250.000,00 EUR an die Projektträger ausgereicht. Das Programm richtet sich an Träger in ländlichen Räumen. Online-Informationsveranstaltung für alle interessierten Träger und Gebietskörperschaften in Sachsen am 05. Juli um 14:00 Uhr. Bewerbungszeitraum: 6. Juli 2023 – 15. September 2023.

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Integrative Maßnahmen – Teil 1 – Maßnahmen in den Bereichen Integration, Partizipation und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Das Landesprogramm „Integrative Maßnahmen“ fördert Projekte, die zur gleichberechtigten Teilhabe von Personen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens beitragen, „Hilfe zur Selbsthilfe“ geben, zum Abbau von Vorurteilen  und Fremdenfeindlichkeit beitragen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Im ersten Teil liegt der Fokus auf Projekten, die den Dialog und das Zusammenleben zwischen Zugewanderten und einheimischer Bevölkerung aufbauen beziehungsweise stärken. Projektträger sind hauptsächlich gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, kommunale Gebietskörperschaften und Träger der freien Wohlfahrtspflege. Nächste Antragsfrist: 31. Juli 2023.

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