Sächsischer Beteiligungspreis 2024

Der Sächsische Beteiligungspreis 2024 wird in drei Kategorien vergeben. Der Preis ist mit insgesamt 36.000 Euro dotiert, wobei in jeder Kategorie 12.000 Euro vergeben werden. Pro Kategorie ziehen drei Projekte in die Endrunde ein. Das Siegerprojekt erhält jeweils 10.000 Euro. Die restlichen Finalteilnehmenden erhalten 1.000 Euro für den Einzug ins Finale. Bewerben können sich Gebietskörperschaften, d. h. Kommunen und Landkreise, sowie gemeinnützige zivilgesellschaftliche Träger in Form von juristischen Personen, wie beispielsweise Vereine, Verbände, Stiftungen oder gGmbHs mit Sitz in Sachsen. Eine Förderung über die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung ist keine Voraussetzung für die Bewerbung. Wichtig ist jedoch, dass das eingereichte Projekt in Sachsen umgesetzt wurde und bereits abgeschlossen ist. Bewerbungsfrist: 31. Januar 2024.

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15.11. bzw. 01.01. | Soziale Projekte in Leipzig und Region Ost

Die Quartiermeister Stiftung fördert wieder in Leipzig und der Region Ost gemeinnützige und nicht-gemeinnützige Initiativen, die sich in sozialen Projekten für gesellschaftliche Teilhabe engagieren. Gefördert wird mit jeweils 1.000 € in Form einer Spende bzw. Schenkung. Antragsfrist für Leipzig: 15.11.2023 und für die Region Ost: 01.01.2024

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Schwerpunkt-Förderung

Im Jahr 2023 fördert die abriporta Stiftung Projekte zum Thema Wahlbeteiligung, politische Aufklärung und allgemeine Bildung. Es werden sowohl konkrete Projektvorhaben gefördert, als auch die grundlegende Arbeit von Organisationen, die sich für die oben aufgeführten Ziele einsetzen. Die Stiftung freut sich besonders über Bewerbungen aus dem ländlichen Raum, sieht dies aber nicht als Voraussetzung für eine Förderung. Antragsfrist: bis Ende September (laut Nachfrage).

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