Pressemitteilung zum Prozess der Ausschreitungen 2018 in Chemnitz
Fünfeinhalb Jahre nachdem mehr als zwei Dutzend organisierte Neonazis am Rand einer von AfD-Spitzenpolitikern angeführten Demonstration in Chemnitz am 1. September 2018 mehrere Personen verletzt hatten, hat das Landgericht Chemnitz in erster Instanz am Freitag, den 19. Januar 2024 das Strafverfahren gegen drei von ursprünglich neun Neonazis und andere Rechten gegen die Zahlung einer Geldbuße von 1.000 Euro nach Paragraf 153a Strafprozessordnung eingestellt. Sie waren wegen Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Weiterlesen