Aktuelle Förderfristen Juli bis September 2025

07.07. | Demokratiegeschichte | Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte
Ein wesentliches Instrument der Stiftung besteht in der finanziellen Förderung national hervorgehobener und gesamtgesellschaftlich relevanter Projekte, die sich mit den Orten der Demokratiegeschichte in Deutschland beschäftigen. Die Förderung der Bundesstiftung ist grundsätzlich einem offenen, multiperspektivischen Ansatz verpflichtet, der demokratisches Bewusstsein und kritische Meinungsbildung ebenso fördern kann wie gesellschaftliche Teilhabe, und dabei problematische Aspekte der demokratischen Entwicklung nicht ausblendet. Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige juristische Personen des privaten sowie juristische Personen öffentlichen Rechts jeweils mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Bereits begonnene Projekte können nicht gefördert werden. Aktuelle Förderschwerpunkte: Neue Zielgruppen für Demokratiegeschichte gewinnen, 18. März „Aktionstag der Demokratiegeschichte“, Demokratieorte kulturtouristisch und digital erschließen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die Förderdatenbank der Stiftung. Mehr Informationen
10.07. | startsocial-Wettbewerb | startsocial e.V.
Beim startsocial-Wettbewerb bekommen soziale Initiativen kostenlose Beratung durch Profis aus der Wirtschaft. Diese können sich als Coach oder Jurymitglied engagieren und so soziale Initiativen ehrenamtlich unterstützen. Bis zum 10. Juli 2025 könnt Ihr Euch auf ein Beratungsstipendium bewerben und eine viermonatige und kostenlose Beratung mit zwei Top-Leuten aus der Wirtschaft erhalten. Am Wettbewerb teilnehmen können Einzelpersonen und Teams – ganz gleich, ob sie sich mit ihrer sozialen Initiative noch in der Ideenphase befinden oder bereits etabliert sind. Voraussetzung ist, dass sie: ein soziales Problem bzw. Thema anpacken, den Menschen in den Mittelpunkt der Hilfe stellen, ehrenamtlich Engagierte in signifikanter Weise einbinden und/oder zu ehrenamtlicher Arbeit motivieren und über eine Adresse in Deutschland erreichbar sind. Mindestens eine verantwortliche Person muss zu Beginn der Beratung volljährig sein. Eine bereits anerkannte Gemeinnützigkeit oder eine vorhandene Rechtsform sind keine Bedingung, um bei startsocial teilzunehmen. Mehr Informationen
10.07. | Projektförderung | Ostdeutsche Sparkassenstiftung
Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung fördert ausschließlich Kulturprojekte. Antragsberechtigt an die Stiftung sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Für Förderanträge ist ausschließlich das online-basierte Antragsformular der Ostdeutschen Sparkassenstiftung zu verwenden. Einige grundsätzliche Voraussetzungen für eine Antragstellung sind im Folgenden zusammengefasst: Zum Zeitpunkt der Antragstellung begonnene Vorhaben werden nicht unterstützt; das Projekt ist der regional zuständigen Sparkasse vor Antragstellung vorgestellt worden; der Projektantrag entspricht inhaltlich dem Stiftungszweck und bezieht sich ausschließlich auf künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege; die Projektrealisierung findet in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder Sachsen-Anhalt statt. Mehr Informationen
11.07. | Interessenbekundung: Projektförderung | Deutsche Postcode Lotterie
Die Deutsche Postcode Lotterie fördert Projekte von gemeinnützigen Organisationen in ganz Deutschland aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt. Die Deutsche Postcode Lotterie unterscheidet drei verschiedene Förderhöhen: bis zu 30.000 € für wirkungsvolle Projekte, die die Bereiche Mensch und Natur umfassen; bis zu 100.000 € für innovative Projekte, die einen ökologisch oder gesellschaftlich wertvollen Mehrwert leisten; bis zu 250.000 € für besonders innovative Projekte mit Vorbildcharakter, die eine signifikante Wirkung und eine entsprechende öffentliche Aufmerksamkeit erzielen und zudem einen ökologischen und gesellschaftlichen Mehrwert leisten. Bei einer erstmaligen Bewerbung mit einer Interessensbekundung sollte ausschließlich eine Förderung bis zu 30.000 € beantragt werden. Die Deutsche Postcode Lotterie fördert ausschließlich rechtsfähige Organisationen, die vom Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind, über einen aktuell gültigen Freistellungsbescheid verfügen (hierbei gelten ausschließlich die folgenden steuerbegünstigen Zwecke) sowie berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen. Das Projekt muss einen möglichst innovativen Ansatz verfolgen sowie einen Mehrwert für die Gesellschaft und den Planeten leisten. Mehr dazu in den Förderschwerpunkten. Mehr Informationen
14.07. | im:puls – 7. Sächsische Nacht der Jugendkulturen 2025 | LKJ Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen e.V.
Bis zu 35 Aktionen werden mit jeweils 500 Euro unterstützt. im:puls – 7. Sächsische Nacht der Jugendkulturen findet am 19. und 20. September 2025 statt. An diesen beiden Tagen stehen kreative Projekte und Aktionen von und für Jugendliche im Mittelpunkt. Dank der Unterstützung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) können 35 Projekte mit je 500 Euro gefördert werden. Gesucht werden Aktivitäten, die jugendliche Interessen im Bereich Kunst und Kultur widerspiegeln und eine aktive Mitgestaltung durch die Teilnehmenden ermöglichen. Beispiele für solche Aktionen sind DJ-Workshops, Dance- oder Skate-Battles, Song-Contests, Cosplay-Events, Hip-Hop- oder Coding-Workshops, Film- oder Musik-Aktionen, Ausstellungen, Videodrehs, Konzerte aber auch Kreativangebote wie Linoldruck, Streetart oder kreative Umgestaltungsaktionen in der Gemeinde. Mehr Informationen
14.07. | Förderpreis für Demokratie 2025 | Amadeu Antonio Stiftung
Gesucht werden Projekte, Initiativen und Kommunen in Sachsen, die sich für eine offene, demokratische Gesellschaft stark machen und gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Diskriminierung engagieren. Besonders gefragt sind mutige Strategien, die auf aktuelle Bedrohungen reagieren – lokal, wirksam und mit Haltung. Bewerbungen und Vorschläge können bis zum 14. Juli eingereicht werden. Ausgelobt sind: der Projektpreis, für Initiativen und Projekte, die sich für die Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten eintreten, die Demokratie in ihrer Region stärken oder sich gegen Rechtsextremismus oder Diskriminierungsformen wie u.a. Rassismus und Antisemitismus einsetzen. Der Peter-Henkenborg-Preis für die Didaktik der politischen Bildung, für den angewandte didaktische Formate, Konzepte oder Materialien gesucht werden. Der Kommunenpreis, für Kommunen, die sich hinter das Engagement von Bürger_innen stellen und dieses aktiv unterstützen oder die eigene Projekte im Sinne der Ziele und Kriterien des Demokratiepreises umsetzen. Der Kommunenpreis wird ausschließlich auf Vorschlag der Bürger_innen vergeben. Wie in den Vorjahren werden auch dieses Jahr die Sieger_innen durch eine Jury ermittelt. Diese tagt Ende August. Der Preis wird im Rahmen eines Festakts am 06. November in Dresden verliehen. Mehr Informationen
18.07. | Deutscher Nachbarschaftspreis 2025 | nebenan.de Stiftung gGmbH
Auch in diesem Jahr ist die nebenan.de Stiftung auf der Suche nach Projekten und Initiativen, die sich für lebendige und lebenswerte Nachbarschaften einsetzen und das gesellschaftliche Miteinander stärken. Vom 3. Juni bis zum 18. Juli 2025 können sich nachbarschaftliche Initiativen und Projekte aus ganz Deutschland bewerben und bis zu 5.000 Euro gewinnen. Ihr macht aus Leerstand Orte der Begegnung? Ihr entdeckt gemeinsam die Vielfalt eures Quartiers? Ihr bringt die Menschen eurer Nachbarschaft zusammen? Der Deutsche Nachbarschaftspreis ist mit insgesamt 57.000 Euro dotiert und zeichnet herausragende nachbarschaftlichen Projekte auf Landesebene sowie in fünf Themenkategorien aus. Die 16 Siegerprojekte auf Landesebene erhalten je 2.000 Euro, die fünf Siegerprojekte in den jeweiligen Themenkategorien je 5.000 Euro Preisgeld. Es steht der Jury frei, weitere Sonderpreise für besonderes ehrenamtliches Engagement zu vergeben. Durch umfangreiche Pressearbeit sowie professionelle Foto- und Filmaufnahmen wird öffentlichkeitswirksam auf die Arbeit der Siegerprojekte aufmerksam gemacht. Alle Siegerprojekte werden von der nebenan.de Stiftung bei einer feierlichen Preisverleihung vor über 300 Gästen aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft geehrt. Die Projekte, die beim Wettbewerb eingereicht werden, müssen bereits existieren. Noch nicht begonnene Projekte oder bereits abgeschlossene Projekte können sich nicht bewerben. Mehr Informationen
31.07. | Integrationsfördernde Einzelprojekte | Freistaat Sachsen
Aufgrund des beschlossenen sächsischen Haushaltes kann der Stichtag in der Fördersäule B zum 31.07.2025 kurzfristig umgesetzt werden. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 1 Jahr (längstens bis zum 31.12.2026). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Aus dem Informationsschreiben: „Für die Umsetzung der Fördersäule B gilt zusätzlich zu den Regelungen der Richtlinie der Leitfaden für integrationsfördernde Einzelprojekte. Anhand dessen werden die Richtlinienbestimmungen sowie die Zielstellungen einzelner Fördergegenstände konkretisiert und eine Indikatorenauswahl für eine stärkere Wirkungsorientierung gegeben. Das ermöglicht Ihnen noch passgenauere Projektkonzepte zu erstellen, um den Erfolg Ihrer Projekte besser messen zu können. (…) Die digitale Antragstellung wird im Rahmen des Stichtags 31. Juli 2025 noch nicht möglich sein. Um eine Förderlücke zu vermeiden, erfolgt die Antragstellung nach bisher gängiger Praxis. Die notwendigen Vordrucke, den Leitfaden und die Bewertungskriterien stellt die SAB auf Ihrer Homepage unter www.sab.sachsen.de zur Verfügung. Reichen Sie die Unterlagen bitte fristgerecht per E-Mail an integrative_massnahmen@sab.sachsen.de bei der SAB ein. Mehr Informationen
31.07. | RHIZIM/RAZOM: Stärkung überregionaler Kulturpatenschaften | Ukrainische Institut in Deutschland, Insha Osvita & Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland
RHIZOM/RAZOM ist mehr als nur ein Programmtitel – es steht sinnbildlich für ein Verständnis von kultureller Partner_innenschaft, grenzüberschreitender Kooperation und gemeinsamer Entwicklung zwischen Ukraine und Deutschland. RHIZOM/RAZOM ist die zweite Ausgabe des Kulturprogramms, das vom Ukrainischen Institut in Deutschland initiiert wurde und durch das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland gefördert wird. Der Open Call richtet sich an ukrainische und deutsche NGOs sowie an Kultur- und Bildungseinrichtungen, die im soziokulturellen Bereich tätig sind und im Zeitraum 2025/26 gemeinsame Projekte zum Thema Dekolonisierung realisieren möchten. Pro Projekt stehen 5.000 bis 20.000 Euro zur Verfügung. Bewerbungen können von Organisationen eingereicht werden, die: als gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen (z.B. e.V.s) offiziell registriert sind und im sozio-kulturellen oder Bildungsbereich tätig sind; nicht-kommerzielle Kultur- oder Bildungseinrichtungen in der Ukraine oder in Deutschland sind; bereits über eine bestätigte Partnerorganisation im jeweils anderen Land (Ukraine oder Deutschland) verfügen. Falls Ihr noch keine Partnerorganisation habt, aber eine passende Projektidee, beachtet den Abschnitt Partnervermittlung. Förderfähige Projekte müssen folgende Kriterien erfüllen: Umsetzung in Partnerschaft zwischen einer ukrainischen und einer deutschen Organisation; Durchführung in allen Regionen Deutschlands – insbesondere außerhalb der Ballungsräumen; Übereinstimmung mit den Kernwerten des Programms: Menschenrechte, demokratische Teilhabe, ökologische Nachhaltigkeit und Rechtsstaatlichkeit – im Kontext de-kolonialen Denkens; Durchführung von Organisationen mit der rechtlichen und finanziellen Fähigkeit zur Mittelverwendung. Es können Projekte aus verschiedenen Bereichen realisiert werden z. B.: Musik, Theater/Performance, Bildende Kunst, Film, Literatur sowie interdisziplinäre oder forschungsbasierte Ansätze. Mehr Informationen
31.07. | Allgemeine Projektförderung | Kulturstiftung des Bundes
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Die Antragssumme beträgt mindestens 50.000 € beträgt. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen. Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext. Mehr Informationen
04.08. | Gemeinschaftsfonds | Zukunftswege Ost
Der Gemeinschaftsfonds bietet fortlaufend mit bis zu 5.000 Euro für Aktionen eine Möglichkeit, dass Vorhaben in den drei geförderten Bereichen in ländlichen Räumen Ostdeutschlands zeitnah umgesetzt werden können. Der Gemeinschaftsfonds unterstützt Projekte und Initiativen, die nachweisbar in mindestens einem der drei zentralen Förderbereiche wirken: Austausch und Dialog, Demokratische Kultur und Stärkung der Zivilgesellschaft. Bei der Entwicklung eurer Projektidee denkt daran: Es soll aktivierend sein, Menschen zusammenbringen – und es darf auch Spaß machen! Macht Euer Projekt zu einer Aktion! Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Projekten und Initiativen, die in ländlichen Räumen der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen umgesetzt werden. Einen Antrag auf finanzielle Unterstützung einer Projektidee kann nur eine gemeinnützige Organisation stellen. Einzelpersonen oder ehrenamtliche Initiativen ohne eigene Rechtsform können über lokale, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen gefördert werden, die in Ihrem Namen Fördermittel beantragen und verwalten. Die Stiftung Bürger für Bürger kann bei der Suche geeigneter Trägerstrukturen vor Ort unterstützen. Die Antragstellung erfolgt digital über das Formular. Nachdem das Formular abgesendet worden ist, erhalten alle Antragstellenden eine Eingangsbestätigung. Mehr Informationen
05.08. | Aktionsfonds | Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Leipzig
Einzelprojekte beantragen und durchführen können rechtsfähige, nichtstaatliche Organisationen, die ihren Wirkungskreis im Landkreis Leipzig haben. Angesprochen sind beispielsweise Vereine, Verbände, Bildungsträger, Kirchen u.a. Informelle Gruppen und Einzelpersonen (z.B. Initiativen, Jugendliche, ehrenamtlich Tätige), die selbst nicht rechtsfähige Organisationen sind, können ein Einzelprojekt über eine rechtsfähige Organisation beantragen. Mit der Antragstellung übernimmt diese Organisation die Verantwortung für die Projektdurchführung. Die Einzelprojekte sollen zur Erreichung der Zielstellung des Bundes- und Landesprogramms – Demokratieförderung und Extremismusprävention – beitragen und sich mindestens einem oder mehreren hier beschriebenen Handlungsziele zuordnen lassen. Die Projektvorhaben richten sich hauptsächlich an Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen, die im Landkreis Leipzig leben. Mehr Informationen
15.08. | SINN Innovationspreis | SINN – die Zukunftsplattform für soziale Innovationen in Sachsen
Mit dem SINN Innovationspreis werden wir 2025 erneut innovative Projekte und Initiativen auszeichnen, die durch mutige Ideen und besondere Ansätze den sozialen Zusammenhalt in Sachsen stärken. Die Verleihung findet in zwei Kategorien statt: Jurypreis und Publikumspreis. Die beiden preistragenden Projekte werden zum SINNovationsfest am 13.11. in der Börse Dresden feierlich bekanntgegeben und erhalten je 3.000 €. Bis zum 15. August 2025 könnt ihr euch mit euren innovativen sozialen Projekten bewerben. Der Preis richtet sich an alle, die in Sachsen ihren Sitz haben und soziale Innovationen vorantreiben. Ob Einzelpersonen, Organisationen oder Initiativen – wir möchten Menschen und Projekte auszeichnen, die kreative und innovative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen entwickeln. Bewerben können sich existierende Projekte, die bereits eine gesellschaftliche Wirkung erzielen, jedoch nicht älter als fünf Jahre sind. Die Bewerbung erfolgt über das Online-Formular. Mehr Informationen
20.08. | Sächsischer Preis für Kulturelle Bildung „Kultur.LEBT.Demokratie“ | Landesverband Soziokultur Sachsen e.V.
Dieser Preis würdigt herausragende Projekte und Initiativen, die kulturelle Bildung und demokratisches Engagement in Sachsen auf besondere Weise miteinander verbinden. Kulturelle Bildung ist ein Motor für gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Teilhabe. Ob in Kunst, Musik, Theater, Literatur oder anderen kulturellen Bereichen – wir suchen innovative Ideen und engagierte Akteur_innen, die mit ihrer Arbeit unsere demokratische Gesellschaft stärken und Vielfalt erlebbar machen. Eingeladen zur Teilnahme am Preis 2025 sind alle Kultur-, Jugend- und Bildungseinrichtungen, Vereine sowie freie Initiativen, die in Sachsen aktiv sind. Sie können eines ihrer vielfältigen Projekte einreichen und präsentieren. Insgesamt werden drei Preise vergeben: 1. Platz: 5.000 €, 2. Platz: 2.500 € und 3. Platz: 1.000 €. Mehr Informationen
01.09. | Projektförderung | Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen. Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Über die Vergabe entscheiden unabhängige Fachbeiräte. Mit einem Fördervolumen von rund 3,6 Millionen Euro pro Jahr ist die Projektförderung der größte Förderbereich der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen. Gefördert werden in erster Linie Projekte mit überregionaler, landesweiter und internationaler Wirksamkeit, die eine herausragende Qualität und ein eigenständiges Profil nachweisen können. Zudem muss jedes Projekt einer Sparte zugeordnet werden. Was im Einzelnen gefördert werden kann, unterscheidet sich je nach Förderbereich: Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Industriekultur, Literatur, Soziokultur, Spartenübergreifende Projekte. Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. Die Vorhaben sind in der Regel im Freistaat Sachsen zu realisieren. Die Kulturstiftung fördert in der Regel maximal 50 Prozent der Gesamtausgaben eines Projektes. Mögliche Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung gewährt. Mehr Informationen
01.09. | Jüdisches Leben in Kunst und Kultur | Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Vom 14.12.2025 bis 12.12.2026 richtet der Freistaat Sachsen das landesweite Themenjahr „TACHELES – Jahr der Jüdischen Kultur in Sachsen“ aus. Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen begleitet das Themenjahr mit dem Förderprogramm „Jüdisches Leben in Kunst und Kultur“ und unterstützt Kunst- und Kulturprojekte, die jüdisches Leben in Sachsen im Jahr 2026 öffentlich sichtbar und erlebbar machen. Gefördert werden Kunst- und Kulturprojekte, die 2026 in Sachsen im Rahmen des Themenjahres TACHELES realisiert werden. Mit dem Programm sollen bereits etablierte Initiativen und Veranstaltungsformate nachhaltig gestärkt werden. Darüber hinaus soll das Programm Kunst- und Kulturträger sowie Künstlerinnen und Künstler in ganz Sachsen zur Entwicklung und Umsetzung neuer Projektideen anregen. Förderfähig sind sowohl überregional bedeutsame Projekte mit nationaler bzw. internationaler Ausstrahlung als auch dezentral angelegte Projekte, die lokale Bezüge herstellen und die Vielfalt jüdischen Lebens als Teil sächsischer Vergangenheit und Gegenwart vor Ort sichtbar machen. Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher Trägerschaft. Die Zuwendung wird in der Regel als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Weg der Festbetragsfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig sind Sach- und Honorarausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem beantragten Vorhaben stehen. In der Regel können bis maximal 80 Prozent der Gesamtkosten durch die Kulturstiftung gefördert werden. Die Antragstellung für Vorhaben im Jahr 2026 erfolgt über ein Online-Formular, das ab dem 15. Juli 2025 auf der Webseite der Kulturstiftung freigeschaltet wird. Mehr Informationen
01.09. | Schwerpunkt-Förderung | abriporta Stiftung
Hass und Hetze nehmen zu – im digitalen Raum ebenso wie im öffentlichen Leben. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, fördert die abriporta Stifung im Zeitraum 2025/2026 gezielt Projekte, die sich aktiv für Respekt, Toleranz und demokratische Werte einsetzen. Der Fokus liegt dabei auf vier zentralen Themenfeldern und Gruppen, die in besonderem Maße von Hass, Ausgrenzung und Anfeindungen betroffen sind: 1. Geschlechtergerechtigkeit und Schutz vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung, 2. Schutz vor rassistischer Gewalt und Hetze, 3. Politische Bildung und demokratischer Dialog an Schulen und Ausbildungsstätten und 4. Eine faktenbasierte Debatte und die Förderung von Medienkompetenz. Besonders freut sich die Stiftung über Anträge aus dem ländlichen Raum und/oder den ostdeutschen Bundesländern. Sie möchte außerdem gern Projekte fördern, die mehrfach diskriminierte Menschen unterstützen (z.B. Frauen mit Fluchterfahrung). Dies sind jedoch keine Voraussetzungen für eine Förderung. Bitte im Antragsformular eines der vier Themenfelder auswählen und den Antrag darauf beziehen. Falls euer Projekt gleich zu mehreren Themenfeldern passt – umso besser. Dann könnt ihr gern einfach eines auswählen, im Antragstext jedoch auf beide Themen eingehen. Mehr Informationen
03.09. | Gen Ost JugendFonds | Zukunftswege Ost
Junges Engagement in Ostdeutschland ist vielfältig und selbstbestimmt – doch oft fehlen die finanziellen Mittel. Ihr seid zwischen 14 und 27 Jahren alt und setzt euch für eine bessere Zukunft und ein demokratisches Miteinander ein? Mit dem neuen Gen Ost JugendFonds werden Eure Projektideen mit bis zu 5.000 € fördern. Über die Vergabe entscheidet quartalsweise eine Jugendjury. Gefördert wird bewusst themenoffen und niedrigschwellig, damit wir eure Anliegen bestmöglich unterstützen können. Die Gen Ost Jugendjury entscheidet anhand festgelegter Kriterien (siehe „Worauf kommt es an?“), wer gefördert wird. Besonders berücksichtigt werden Initiativen aus ländlichen und strukturschwachen Regionen in Ostdeutschland (hier könnt ihr überprüfen, ob eure Region dazugehört). Ihr könnt euch als loses Kollektiv, mit eurem eigenen oder einem kooperierenden Verein bewerben. Solltet ihr keine gemeinnützige Organisation an eurer Seite haben, vermitteln wir euch einen Partner, der das Fördergeld für euch entgegennimmt (siehe „Was ist eine gemeinnützige Trägerschaft?“). Mehr Informationen
15.09. | Sterntaler Preis | Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e. V. und der Sächsische Ausländerbeauftragte
Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e. V. und der Sächsische Ausländerbeauftragte wollen mit dem gemeinsamen Preis besondere Integrationsarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Menschen in Sachsen würdigen. Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert und wird zum UN-Weltkindertag am 20. September verliehen. Bewerben können sich Initiativen, Schulen, Bildungsträger, Vereine, Projektgruppen, Verbände oder Einzelpersonen. Das vorgeschlagene Projekt muss im aktuellen Zeitraum 2024/2025 in Sachsen bestehen. Das Preisgeld ist für die Fortführung des aktuellen oder für ein anschließendes Projekt einzusetzen. Das Projekt erfüllt idealerweise folgende Punkte: Es bindet Ehrenamtliche ein und enthält Angebote zu deren Qualifizierung und Anleitung, es richtet sich gemeinsam und verbindend an Kinder mit und ohne Migrationshintergrund oder Kinder, die sozial benachteiligt sind, es wendet sich vorrangig an Mädchen und Jungen bis 18 Jahre oder junge Erwachsene in der Berufsbildung, es beseitigt Benachteiligungen, macht Kinder und junge Menschen stark und gibt ihnen eine Perspektive, es wirkt mittel- bis langfristig und nachhaltig in die Gesellschaft. Es lässt sich übertragen, es schützt Kinder und bindet zeitgemäße Schutzangebote ein. Bewerbungen und Vorschläge können vorzugsweise online eingestellt werden oder per E-Mail an bewerbung@sterntalerpreis.de bzw. postalisch zugesendet werden. Mehr Informationen
18.09. | Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung | SMS
Eine Antragstellung auf Förderung über die FRL Bürgerbeteiligung ist im Rahmen des aktuellen Förderaufrufs über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank möglich. Informationen zur Antragstellung finden sich in der Förderfibel. Mit einer finanziellen Unterstützung durch die Förderrichtlinie kann und soll der Rahmen durch die Kommunen so gestaltet werden, dass Bürgerbeteiligung in größerer Breite im Freistaat Sachsen ermöglicht und praktiziert wird; die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an politischen Willensbildungsprozessen und deren Einbindung in politische Entscheidungsprozesse auf kommunaler Ebene gefördert werden; die Qualität und Quantität der Beteiligungsverfahren von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kindern und Jugendlichen mit Bezug zu politischen Willensbildungsprozessen weiter gesteigert werden; der Kompetenzaufbau bezüglich Beteiligungsverfahren erhöht werden; der Erfahrungsaustausch befördert werden, die Bandbreite neuer Formen und Formate der Bürgerbeteiligung erprobt werden. Fördersäule A gilt für Kommunen: Die Fördergegenstände für Kommunen bauen aufeinander auf und umfassen drei Bausteine: Einzelvorhaben, Modellkommune und Bürgerkommune. Im Idealfall beantragt eine Kommune nacheinander alle drei Fördergegenstände. Fördersäule B für zivilgesellschaftliche Träger: Der Fördergegenstand in der Fördersäule B umfasst Einzelvorhaben. Mehr Informationen
22.09. | Vor Ort vereint 2025 | Änderwerk gemeinnützige GmbH
Mit Vor Ort vereint wollen wir Menschen ermutigen, ihre Gemeinden aktiv mit zu gestalten. Wir fördern Projekte, die das Miteinander stärken, mit 5.000 bis 12.000 Euro über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten. Mit unserem Programm möchten wir Menschen vor Ort die Möglichkeit geben, ihre Gemeinden aktiv zu gestalten und den Zusammenhalt zu stärken. Wir unterstützen Projekte und Initiativen, die das respektvolle Zusammenleben fördern und die Gemeinschaft festigen. Wichtig ist uns dabei der Brückenschlag zwischen unterschiedlichen Denkweisen und Perspektiven. Wir als Gesellschaft müssen wieder lernen Differenzen anzunehmen und uns auf die Suche nach den uns verbindenden Werten machen. Die Förderung orientiert sich flexibel an den Bedürfnissen vor Ort und umfasst alle relevanten Kostenarten, darunter Honorare, Sachmittel und Personalkosten. Darüber hinaus bieten wir Beratung und Unterstützung während der gesamten Projektlaufzeit, damit Ihr Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden kann. Wir wollen auch – mit Ihrem Einverständnis – die Sichtbarkeit Ihres Projektes stärken und Sie mit anderen Initiativen und Netzwerken zusammenbringen. Unser Förderprogramm richtet sich an Einzelpersonen, Vereine und Initiativen, die in kleineren Städten und Dörfern oder gemeindeübergreifenden Kooperationen (bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner) aktiv sind und sich im Rahmen unserer demokratischen Grundordnung für den Zusammenhalt und die Förderung demokratischer Werte vor Ort einsetzen möchten. Eine formelle (gemeinnützige) Struktur ist keine Voraussetzung. Interessierte werden gebeten per Onlineformular eine Bewerbung mit einer kurzen Projektbeschreibung, inklusive Zielgruppen, Zielsetzung und geplanten Vorgehen sowie eine kurze Darstellung der beteiligten Personen / Organisationen einzureichen. Auch ein kurzer Finanzplan ist im Formular anzugeben. Mehr Informationen
26.09. | Engagementpreis | Landesfrauenrat Sachsen e.V.
Der Landesfrauenrat Sachsen e. V. verleiht 2025 zum elften Mal seinen Engagementpreis. Mit dem Preis würdigen wir das herausragende (ehrenamtliche/hauptamtliche) Engagement von Frauen und Initiativen, die sich für die Gleichstellung von Frauen, die Stärkung von Frauenrechten und eine solidarische Gesellschaft einsetzen. Themenfokus 2025: „Frauen – Generationen – Wandel“. Der Titel des diesjährigen Engagementpreises lenkt den Blick auf die Rolle von Frauen in vielfältigen Veränderungsprozessen. Wir suchen Initiativen, Projekte und Persönlichkeiten, die Wandel nicht nur begleiten, sondern aktiv mitgestalten – feministisch, solidarisch und zukunftsgerichtet. Ob generationenübergreifende Frauenprojekte, Bildungsarbeit, feministische Netzwerke, Empowerment-Initiativen im ländlichen Raum, migrantisch-feministisches Engagement oder digitale Beteiligungsformen – der Engagementpreis will all jene sichtbar machen, die Wandel ermöglichen. Wer kann sich bewerben? Einzelpersonen, Gruppen, Initiativen oder Vereine, Projekte und Netzwerke mit Sitz oder Wirkungsschwerpunkt in Sachsen, die sich im Sinne des Themas engagieren und dabei insbesondere das Zusammenwirken von Frauen unterschiedlicher Generationen fördern. Die Bewerbung erfolgt per Onlineformular. Mehr Informationen
30.09. | Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS) (Fördersäulen C) | Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) hat für Projekte zur Demokratieförderung gemäß Fördersäule C der Richtlinie „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ (WOS) zum Stichtag 30.09.2025 einen Schwerpunkt auf landkreisspezifische Anträge gesetzt. Dies wird über sogenannte Regionalbudgets umgesetzt (siehe die Bekanntmachung vom 14.04.2025). Im Rahmen dieses Budgets kann die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – jeweils Anträge für landkreisspezifische Vorhaben in den zehn sächsischen Landkreisen und den drei Kreisfreien Städten bewilligen. Das Budget ist auf 120.000,00 Euro pro Jahr und Landkreis bzw. Kreisfreier Stadt begrenzt. Diese Förderobergrenze muss beachtet werden, wenn ein Antrag im Verfahren für eine Bewilligung über diese Budgets berücksichtigt werden soll. Zusätzlich muss sich der Antrag auf genau einen Landkreis bzw. eine Kreisfreie Stadt beziehen. Für die Bewilligung von weiteren (überregionalen und sachsenweiten) Vorhaben werden zusätzliche Mittel bereitgestellt. Ebenso werden Mittel, die innerhalb der Regionalbudgets nicht verbraucht werden, hierfür eingesetzt. Außerhalb der Budgets gelten die üblichen Förderobergrenzen (=140.000,00 Euro; für sachsenweite Vorhaben ist nach Einzelfallprüfung auch eine höhere Förderung möglich). Mehr Informationen bei der SAB und beim SMS und in der Förderrichtlinie. Mehr Informationen
fortlaufend | Unterstützung | Zusammen für Demokratie
Wir unterstützen das Engagement von lokalen Vereinen, Initiativen und Bündnissen für Demokratie in Regionen, in denen die Bedrohung durch den Rechtsextremismus stark ist, vor allem, aber nicht ausschließlich in Dörfern und Kleinstädten. Wir legen einen Schwerpunkt auf die ostdeutschen Flächenländer, unterstützen aber auch in den westlichen Bundesländern. Es ist nicht notwendig, dass ihr ein eingetragener Verein und als gemeinnützig anerkannt seid. Wir unterstützen Vorhaben aller Art, bei denen wir überzeugt sind, dass sie unsere Demokratie stärken und den Rechtsextremismus schwächen können, bei denen wir in der Lage sind, eine sinnvolle Hilfe zu leisten. Wir fördern insbesondere Vorhaben, die niedrigschwellig und für verschiedene gesellschaftliche Gruppen zugänglich sind, für die es sehr schwer ist, eine Förderung zu erhalten, weil Vorhaben zu kurzfristig sind, weil die Durchführenden nicht gemeinnützig sind oder keine geeignete Rechtsform haben. Wir können euch Know-how vermitteln, egal ob ihr Rechtsberatung, einen Social-Media-Workshop oder ein Argumentationstraining braucht, für Veranstaltungen Kontakte vermitteln zu Schriftsteller*innen, Musiker*innen und Referent*innen, helfen, für Demonstrationen oder Veranstaltungen Bühnen oder Lautsprechertechnik zu beschaffen, bei der Finanzierung eures Vorhabens helfen, indem wir Kosten übernehmen. Es hängt davon ab, wie viel Geld wir zur Verfügung haben. Bisher haben wir einzelne Vorhaben mit Geld zwischen 100 Euro und 10.000 Euro unterstützt. Kleinere Beträge mit eindeutiger Wirkung können wir einfacher zusagen als größere oder solche, bei denen die Wirkung nicht sehr deutlich ist. Die Einnahmen des Bündnisses stammen aus den Beiträgen unserer Mitgliedsorganisationen und von Spenden. Die Antragstellung erfolgt über ein digitales Antragsformular. Mehr Informationen
fortlaufend | Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS) (Fördersäulen D und E) | Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Aufgrund von Rücklaufmitteln ist es grundsätzlich ab sofort wieder möglich, über die Förderrichtlinie „Weltoffenes Sachsen“ Anträge auf Kleinprojekte und Bildungsfahrten (Fördersäulen D und E) für das Jahr 2025 im Förderportal Sachsen einzureichen. Die Bewilligung der beantragten Kleinprojekte bzw. Bildungsfahrten von der Höhe und vom Zeitpunkt der zur Verfügung stehenden Rücklaufmittel abhängig. Die Vorlauffrist von mindestens vier Wochen von Antragstellung bis zum Vorhabensbeginn ist zwingend zu beachten. Mehr Informationen
fortlaufend | Jugendfonds | Bundesprogramm „Demokratie leben!“
Na! Wieder mal nix los in Görlitz? Du hast Lust, was in Görlitz zu starten? Dir ist es wichtig, dass Görlitz bunt und vielfältig bleibt? Du findest, es gibt zu wenig Angebote für Jugendliche? Dann bewerbt Euch jetzt mit eurer Projektidee! Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ stellt jedes Jahr Geld für den Jugendfonds bereit. Der Jugendfonds unterstützt Projekte die von jungen Menschen für junge Menschen gemacht werden. Es können bis zu 1.000 Euro für ein Projekt beantragt werden. Bei der Bewerbung und Planung des Projektes kann das Team des Second Attempt e.V. helfen. Ob das Projekt gefördert wird, entscheidet der Jugendrat. Das ist eine Jury aus jugendlichen Vertreter:innen. Folgende Dinge sind wichtig: die Projektidee ist FÜR Demokratie, Toleranz und Vielfalt und GEGEN Diskriminierung, Gewalt und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Du bist zwischen 14 und 27 Jahre alt, das Projekt ist für junge Menschen in Görlitz und/oder ihren Ortsteilen. Mehr Informationen
fortlaufend | Mikroprojektefonds | House of Resources Dresden
Ihr habt eine Idee für ein Projekt, aber euch fehlen die finanziellen Mittel? Das House of Resources hilft euch! Über den Mikroprojektefonds werden kleine Projekte unterstützt. Es können Projekte finanziert werden, die das Miteinander fördern und bei denen Menschen aus verschiedenen Ländern zusammenkommen und sich austauschen. Die Projekte können in Dresden oder den Landkreisen Meißen, Mittelsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge stattfinden. Ihr könnt bis zu 500 Euro für euer Projekt beantragen. Eure Anträge könnt ihr jederzeit einreichen – bitte aber mindestens 3 Wochen vor Projektstart. Migrant*innenorganisationen, kleine Vereine und Initiativen aus dem Bereich der Migrationsarbeit können Anträge stellen. Wichtig: Damit ihr eine Förderung beantragen könnt, müsst ihr vorher ein Beratungsgespräch mit dem HOR führen oder an dem Workshop „Antragswerkstatt“ teilnehmen. Hier könnt ihr euch für die nächste Antragswerkstatt anmelden. Zusätzlich wird das Starterpaket angeboten. Damit werden neue Organisationen, die von Migrant*innen gegründet werden, mit bis zu 300 Euro unterstützt. Das Starterpaket hilft besonders beim Aufbau und der Gründung. Der Mikroprojektefonds ist speziell für ehrenamtliche Organisationen gedacht, die wenig oder keine Erfahrung mit Förderanträgen haben. Mehr Informationen
fortlaufend | Förderfonds Gegenwind 2025 | Amadeu Antonio Stiftung
Es braucht Projekte, die bewährte und neue Wege gehen, um die Werte des Grundgesetzes zu verteidigen und Solidarität zu praktizieren, indem sie Menschen schützen und unterstützen, die benachteiligt, ausgegrenzt und bedroht werden. Es braucht Initiativen, die gegen Rassismus, Antisemitismus, Antifeminismus und Behindertenfeindlichkeit aufstehen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und Krisen solidarisch bewältigen. Deshalb hat die AAS 2024 den Gegenwind – Förderfonds ins Leben gerufen. Der Schwerpunkt der Förderung sind die ostdeutschen Bundesländer. Aber auch Projekte aus kleinstädtischen und ländlichen Räumen in Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland sind 2025 zur Antragsstellung eingeladen. Projekte können mit bis zu 2.500 Euro (im Ausnahmefalle bis zu 5.000 Euro) gefördert werden. Anträge werde fortlaufend angenommen. Die Bearbeitungszeit beträgt circa 6 Wochen. Für den Förderantrag nutzt bitte das Antragsformular und schickt den Antrag an foerderung@amadeu-antonio-stiftung.de mit dem Betreff Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland. Anträge können über das gesamte Jahr 2025 hinweg gestellt werden, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind. Die Projekte müssen 2025 begonnen werden. Es gelten die allgemeinen Förderkriterien sowie alle Details zur Antragstellung. Mehr Informationen
fortlaufend | Mikroförderprogramm | DSEE
Kleines Geld für große Wirkung. Mit dem Mikroförderprogramm Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken. unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und ländlichen Regionen dabei, Nachwuchs für Engagement zu gewinnen. Damit sollen die Strukturen für Engagement und Ehrenamt gestärkt werden. Antragsberechtigt sind: juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind (z. B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Genossenschaften); juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit es sich nicht um von der Förderung ausgeschlossene Organisationen handelt. Achtung: Es gilt das Verbot der Doppelförderung. Das bedeutet, dass Maßnahmen nach der Richtlinie der DSEE nicht gefördert werden können, wenn für diese auch andere Förderprogramme der Europäischen Union (EU), des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden. Das Projektende ist einheitlich für alle geförderten Projekte der 31. Dezember des laufenden Jahres. Projekte werden mit maximal 1.500 Euro gefördert. Die Anteilsfinanzierung erfolgt in Höhe von maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Im Rahmen des Förderprogramms können Sachausgaben sowie Honorarausgaben gefördert werden, die für das Erreichen des Projektziels notwendig und angemessen sind. Die Antragstellung erfolgt über das digitalen Fördersystem der DSEE. Mehr Informationen
fortlaufend | Projektförderung | anstiftung
Die anstiftung fördert, vernetzt und erforscht Räume und Netzwerke des Selbermachens. Dazu gehören urbane Gemeinschaftsgärten wie Interkulturelle Gärten, Offene Werkstätten, Reparatur-Initiativen, Open-Source-Projekte ebenso wie Initiativen zur Belebung von Nachbarschaften oder Interventionen im öffentlichen Raum. Die anstiftung unterstützt zivilgesellschaftliches Engagement. Sie folgt damit einer Perspektive, die aufs Selbermachen als kollektive Praxis vieler setzt und die eine dezidiert kritische Haltung zu den (spät)modernen Konsumregimen einnimmt. Förderanträge werden formlos entgegengenommen, denn die Projekte sollen (im Sinne der Satzung) wirken statt Formularberge bearbeitet werden. Trotzdem müssen gewisse Voraussetzungen bestehen, z.B. können ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid gefördert werden. Welche weiteren Richtlinien zu beachten sind, kann je nach Praxisbereich (Offene Werkstätten oder Gemeinschaftsgärten) hier nachgelesen werden. Mehr Informationen
fortlaufend | Projektförderung | hertie Stiftung
Die Hertie-Stiftung richtet ihre Tätigkeit innerhalb ihrer in der Stiftungsverfassung festgelegten Förderbereiche aus: Erziehung zur Demokratie, Förderung neurowissenschaftlicher Erkenntnisse und Europäische Integration. Innovativen, modellhaften Projektideen möchte die Stiftung nicht mit bürokratischen Hürden begegnen. Daher verzichtet die Stiftung auf Antragsformulare und Antragsfristen. Statt dessen wird um eine formlose schriftliche Projektskizze gebeten. Die Mittel werden zweckgebunden, grundsätzlich in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses vergeben. Die Gewährung allgemeiner, nicht spezifizierter Zuschüsse ist ausgeschlossen. Fördermittel können in der Regel nur an Institutionen und Einrichtungen vergeben werden, jedoch nicht an Einzelpersonen. Die Institution bzw. Einrichtung sollte ihren Sitz oder eine Betriebsstätte, mindestens jedoch einen Vertreter, in der Europäischen Union haben. Es können Personal-, Sach- und Reisemittel beantragt werden. Mehr Informationen
fortlaufend | Projektförderung | Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung
Die Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung unterstützt Projekte, die geeignet sind, die Völkerverständigung zu fördern, Rechtsextremismus, Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und daraus motivierte Gewalt in Deutschland entgegenzuwirken. Zielgruppe der Förderung sind Kinder und Jugendliche. Zielgebiet der Förderung sind die Neuen Bundesländer und Berlin. Die Stiftung fördert insbesondere innovative Projekte im kulturellen, sportlichen und pädagogischen Bereich und Jugendaustauschprojekte, vorwiegend mit den östlichen Nachbarländern Europas und Israel. Die Projekte sollten nachhaltig angelegt sein. Zuwendungsempfänger können in der Regel nur juristische Personen oder rechtsfähige Vereine sein. Die Stiftung bietet keine Vollfinanzierung an. Es muss mindestens ein weiterer Fördergeldgeber oder ein entsprechender Eigenanteil vorliegen. Anträge sind ausschließlich mit dem Onlineformular an die Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung zu richten. Dem Projektantrag sind ein Nachweis der Gemeinnützigkeit und bei Vereinen die Satzung beizufügen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens 2-3 Monate vor Projektbeginn der Stiftung vorliegen muss. Mehr Informationen
fortlaufend | Sonderfonds Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien | Deutsches Kinderhilfswerk
Über den Sonderfonds Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien werde deutschlandweit Projekte, die geflüchteten Kindern das Ankommen in Deutschland erleichtern, unterstützt. Zum Beispiel Sprachkurse, Kunst-Therapien, die helfen, die Ereignisse der Flucht zu erarbeiten sowie Asuflüge, um ihre neue Umgebung kennenzulernen. Bewerben können sich Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften sowie andere Interessenvereinigungen. In der Regel stehen bis zu 5.000 Euro pro Antrag zur Verfügung. Folgeanträge sind möglich. Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Anträge können direkt über die Förderdatenbank gestellt werden. Bitte vorher die Förderrichtlinien lesen, um zu erfahren, ob der Fonds für das Vorhaben geeignet ist. Mehr Informationen
fortlaufend | Projektförderung | Netzwerk Polylux e.V.
Das Netzwerk Polylux e.V. fördert undogmatisch, unbürokratisch und unkompliziert. Gefördert werden auch Posten und Kosten, die andere nicht fördern: etwa für Miete, Druck-, Porto-, Technik und Veranstaltungskosten etc. Polylux fördert sowohl einmalig als auch mittel- und langfristig; sowohl langjährig bestehende Zusammenhänge als auch neue, gerade entstehende Strukturen. Besonders gefördert werden Projekte mit emanzipatorischen Ansätze, in ländlicheren Regionen im Osten, mit antifaschistischer Positionierung, kritische Kinder- und Jugendarbeit und weiteres. Mehr Informationen
fortlaufend | Mikroprojektefonds | PRO COLORE e.V.
Der Mikroprojektefonds (MPF) bezuschusst Projekte für Demokratie, Toleranz und gegen Rechtsextremismus im Landkreis Bautzen. Es gibt viele Möglichkeiten, sich durch kleine Aktionen und Projekte mit den Themen Demokratie und Toleranz zu beschäftigen. Damit Ihr Euer Projekt realisieren könnt, gibt Euch der Fonds bis zu 500 € dazu. Wer kann sich bewerben? Vereine, Institutionen und Initiativgruppen aus dem gesamten Landkreis Bautzen. Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen findet Ihr im Downloadbereich. Das ausgefüllte Antragsblatt und eine kurze Projektbeschreibung reicht ihr einfach beim tvBUNT ein. Die Entscheidung über die Bewilligung fällt die Jury des tvBUNT. Besonderheit für Bautzen & Hoyerswerda: Ihr wollt ein Projekt in Bautzen oder in Hoyerswerda für Teilnehmer_innen aus der Stadt Bautzen oder Hoyerswerda organisieren? Dann wendet euch bitte an die Koordinatorin des MPF der Stadt Bautzen oder der Stadt Hoyerswerda. Mehr Informationen
fortlaufend | action! Aktiv für eine globale Welt | DSEE & Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Starte deine Aktion für eine gerechte und nachhaltige Zukunft! Du willst dich ehrenamtlich vor Ort für eine gerechte Zukunft einsetzen? Du möchtest die Auswirkungen unseres Handelns auf der ganzen Welt verstehen? Dann ist das Förderprogramm action! genau das Richtige für dich! Gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bietet dir die DSEE die Möglichkeit, deine Bildungsaktion mit bis zu 500 Euro zu fördern. Ehrenamtlich Engagierte ab 18 Jahren können einen Förderantrag stellen, dazu gehören Einzelpersonen, Gruppen, Initiativen, nicht eingetragene Vereine und Vereine in Gründung. Wichtig ist, dass eine Person die Verantwortung dafür übernimmt, dass das Geld richtig ausgegeben wird. Eingetragene Vereine und Organisationen können in diesem Programm keine Förderung beantragen. Ab April 2025 könnt Ihr euren Online-Antrag stellen. Die geförderten Projekte können in der Regel 3 Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2025 beendet sein. Das Förderprogramm action! geht bis Ende 2027. Jede Initiative oder Gruppe kann pro Jahr einen Förderantrag stellen. Gefördert werden Aktionen in ländlichen oder strukturschwachen Regionen in Deutschland. Ihr könnt eine Projektförderung von bis zu 500 Euro beantragen. Es werden 100% eurer Projektkosten gefördert, sodass ihr keinen eigenen Anteil einbringen müsst. Mehr Informationen
fortlaufend | NOVUM: Ideen. einfach. machen! | Sächsische Jugendstiftung
Habt ihr Lust, eure Ideen Wirklichkeit werden zu lassen? Ihr seid zwischen 14 und 27 und wollt euren Ort in Sachsen aktiv mitgestalten? Die Sächsische Jugendstiftung unterstützt engagierte Jugendgruppen, selbstverwaltete Jugendclubs und Jugendinitiativen – mit drei spannenden Fördermöglichkeiten. Gestaltung von Jugendräumen (Fördersumme 500 Euro), Projekte, Veranstaltungen und Aktionen (Fördersumme 750 Euro), Neugründungen von selbstverwalteten Jugendtreffs (Fördersumme 1500 Euro). Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden! Die Jury entscheidet in der Regel in 4 Wochen. Mehr Informationen
