Westlausitz-Wettbewerb 2021

Im Wettbewerb „Neue Wege. Gemeinsam und kreativ gestalten!“ sucht der Verein Westlausitz – Regionale.Wirtschaft.Leben e.V. realisierte Projekte und Projektideen in den Kategorien „Kinder und Jugendliche“ und „Kunst und Kultur“. Außerdem wird es einen Publikumspreis geben. Es stehen Preise im Gesamtwert von bis zu 13.000 € zur Verfügung. Bewerbungsfrist: 31.07.2021.

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JuBi-Förderung: Initiativenfonds

Mit diesem Fonds will die Rosa-Luxemburg-Stiftung konkrete Vorhaben unkompliziert befördern. Dabei ist der Stiftung wichtig, dass euer Projekt etwas bewegen möchte und von Jugendlichen und/oder für Jugendliche bestimmt ist. Beantragt werden können maximal 400 €. Ko-Finanzierungen sind nur dann möglich, wenn die Gesamtkosten des Projekts 1.200 € nicht übersteigen. Antragsfrist: fortlaufend.

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Jugendnotfonds Sachsen

Der Jugendnotfonds Sachsen unterstützt engagierte junge Menschen beim Erhalt ihrer selbstverwalteten Jugendclubs oder Jugendinitiativen im ländlichen Raum Sachsens durch die Übernahme von Betriebskosten, Beratungsangebote, finanzielle Unterstützung für die Wiedereröffnung und Verbreitung eurer Geschichte in der Öffentlichkeit. Laufzeit: Zunächst zwischen Mai und August 2021. Nächste Antragsfrist: fortlaufend.

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Förderaufruf Antisemitismus, Antiziganismus, Jüdisches Leben

Im Rahmen des Landesprogramms »Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz« können bis zum 31. Mai 2021 nochmals Anträge zur Förderung von Projekten im Jahr 2021 mit besonderem thematischen Schwerpunkt („Antisemitismus“, „Antiziganiasmus/Antiromanismus“ und „Jüdisches Leben“)eingereicht werden. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie Weltoffenes Sachsen vom 10. März 2020. Die Förderhöhe beträgt bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsfrist: 31.05.2021.

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Obermayer Awards 2022

Die Obermayer Awards wurden ins Leben gerufen, um Deutsche zu würdigen, die sich im Kontext jüdischer Geschichte und ihrer Bedeutung für die heutige Zeit in herausragender Weise engagiert haben. Ausgezeichnet werden Menschen, die das Gedenken an die jüdische Vergangenheit bewahren, sie dokumentieren und die von den Nationalsozialisten zerstörten jüdischen Gemeinden mit neuem Leben erfüllen, sowie innovative Personen und Projekte, die kreative Ansätze verfolgen, um ausgehend von den Lehren aus der Geschichte Vorurteilen und Intoleranz in der heutigen Zeit etwas entgegenzusetzen und die Verständigung zwischen verschiedenen Gruppen zu fördern. Die Auszeichnungen werden in zwei Kategorien – „Geschichte“ und „Bekämpfung von Vorurteilen“ – an deutsche (in der Regel nichtjüdische, in Deutschland lebende) Einzelpersonen bzw. deutsche Organisationen verliehen. Einreichungsschluss für Nominierungen: 31. Juli 2021 (Eingangsdatum).

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Ausschreibung Ideenwettbewerb

MITEINANDER REDEN fördert die Umsetzung von Ideen und Projekte, die den wertschätzenden Dialog, demokratische Aushandlungsprozesse und Teilhabe vor Ort initiieren. Für die Förderung können sich Einzelpersonen, Bildungs- und Kulturträger, Vereine, Initiativen, Netzwerke, Bürgermeister:innen, Kommunalvertreter:innen, Ortsvorsteher:innen, Gemeindeverbände und -kooperationen und Unternehmen, die aus ländlichen Regionen, Dörfern, Städte und Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohner:innen kommen, bewerben. Gefördert werden Honorare für Projektmanagement, Moderation, Referent:innen/Künstler:innen, Beratung; Sachmittel zur Umsetzung, Technik, Öffentlichkeitsarbeit sowie Erstattung von Reisekosten ohne Tagegeld mit 6000 oder 10.000€ (abh. von Projektgröße). Bewerbungsschluss: 17. Mai 2021.

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Land in Sicht e.V.: Wir unterstützen!

Der Verein Land in Sicht e.V. unterstützt gemeinnützige Vereine, die sich für Weltoffenheit, humane, demokratische und soziale Denkweisen engagieren, bei der Realisierung von kulturellen und sozialen Projekten für ein Miteinander ohne Diskriminierung, Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Sexismus im ländlichen Raum und in kleinen Städten in Sachsen mit finanziellen Zuschüssen zwischen 100 und 1000€. Die Höhe der Förderung soll im Regelfall nicht mehr als 80 Prozent der Gesamtkosten und im Einzelfall höchstens 1000,00 Euro pro Jahr und Antragsteller betragen. Anträge, die eine Zuwendung von mehr als 1000 Euro und/oder 80 Prozent der Gesamtkosten der Maßnahme/des Projekts vorsehen, sind gesondert zu begründen. Im Regelfall nicht förderfähig sind Personalkostenzuschüsse sowie Sachkostenzuschüsse zum Betrieb von Vereinsräumen. Anträge, die Personalkostenzuschüsse und/oder Sachkostenzuschüsse zum Betrieb von Vereinsräumen vorsehen, sind gesondert zu begründen. Nächste Antragsfrist: 09. Mai 2021.

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Ich kann was! – Potenziale entdecken und entfalten

Mit der bundesweiten Initiative Ich kann was! unterstützt die Deutsche Telekom Stiftung mit insgesamt rund 600.000€ Projekte und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Ziel ist es, insbesondere jungen Menschen aus benachteiligtem Umfeld Kompetenzen zu vermitteln, die es ihnen ermöglichen, selbstbestimmt und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und die eigene Zukunft erfolgreich zu gestalten. Um eine Förderung können sich Einrichtungen aus ganz Deutschland bewerben. Sie sollten: in der offenen Kinder- und Jugendarbeit aktiv sein, in einem sozial und wirtschaftlich schwachen Umfeld arbeiten, Kompetenzvermittlung im Bereich digitale Medien und Werkzeuge als pädagogisches Ziel verfolgen, spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren anbieten, handlungsorientiert und alltagsnah arbeiten, bereits über eine gesicherte finanzielle Grundversorgung verfügen, bereit sein, sich im Ich kann was!-Netzwerk einzubringen. Einzelne Projekte unterstützt die Stiftung mit bis zu 10.000 Euro. Neben der Förderung offener Angebote für Kinder- und Jugendliche, finanziert die Telekom-Stiftung auch übergreifende Veränderungen in Einrichtungen, um geeignete Rahmenbedingungen für medienpädagogisches Arbeiten zu schaffen. Dies betrifft beispielsweise die technische Grundausstattung oder auch finanzielle Unterstützung für Fortbildungen. Einrichtungen können sich für eine der folgenden Kategorien bewerben. Bewerbungsfrist: 07. Mai 2021.

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Hidden Movers Award 2021

Mit dem Hidden Movers Award zeichnet die Deloitte-Stiftung wenig bekannte, innovative Bildungsinitiativen und -ideen aus. Im Fokus steht die Stärkung junger Menschen in Deutschland. Die besten Projekte werden mit insgesamt 75.000 EUR gefördert, davon werden 25.000 EUR für den Kutscheit-Preis für Sprachförderung vergeben. Darüber hinaus erhalten die Gewinner ein Coaching durch die Social Entrepreneurship Akademie und eine individuelle sechsmonatige Pro-bono-Beratung durch Deloitte-Experten. Die Preise werden in den Kategorien Innovation, Wachstum und Sprachförderung vergeben. Sie engagieren sich im Themenbereich Bildung? Ihr Projekt funktioniert im Kleinen (ist bisher nur lokal oder regional tätig), eignet sich aber für Großes (bundesweite Wirkung)? Oder haben Sie eine Idee, die Sie umsetzen möchten, damit Sie auch für andere zum Vorbild werden kann? Haben Sie Ihr Vorhaben anhand des Schnellchecks geprüft? Dann bewerben Sie sich! Bewerbungsfrist: 05. Mai 2021.

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Preis für digitales Miteinander

Zum zweiten Mal wird der „Preis für digitales Miteinander“ vergeben. In der Kategorie „Digitale Teilhabe“ werden Projekte ausgezeichnet, die dazu beitragen, dass alle gesellschaftlichen Gruppen vom digitalen Wandel profitieren können und alle Teile der Gesellschaft an der digitalen Welt teilhaben können. Gesucht werden Projekte, die digital benachteiligten Gruppen den Weg aus dem digitalen Abseits ermöglichen und dazu beitragen, dass sich alle Mitglieder der Gesellschaft in der digitalen Welt souverän und sicher bewegen können. In der Kategorie „Digitales Engagement” werden neue Formen des Engagements im digitalen Raum ausgezeichnet. Gefragt sind Projekte, die digitale Technologien auf innovative Weise für die Verbesserung und Ausweitung von bürgerschaftlichem Engagement nutzen oder mithilfe digitaler Technologien ganz neue Wege des Engagements eröffnen. Beide Kategorien sind mit jeweils 10.000€ dotiert. Bewerben können sich teilnahmeberechtigte Einzelpersonen, Gruppen, Initiativen, Nichtregierungsorganisationen und gemeinnützige Organisationen mit bereits angelaufenen und gemeinwohlorientierte Projekte. Bewerbungsfrist: 30. April 2021.

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BIPoC Künstler*innen gesucht!

Im Rahmen des Projektes “Diversität in Sachsen neu denken“ sucht der gemeinnützige Verein morning glory concerts e.V. Künstler*innen in Sachsen, welche sich selbst als BIPoC definieren. Ziel des Projektes ist die Produktion eines Samplers, welcher die Sichtbarkeit von gesellschaftlich noch nicht immer präsenten Gruppen in der Musikszene erhöht. Der Sampler wird mit unserem Kooperationspartner Dynamite Platten in einer Auflage von 500 Vinyl und 500 CDs, zusätzlich digital, erstveröffentlicht. Alle Künstler*innen werden branchenüblich vergütet. Bewerbungsfrist: 20.04.2021.

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Wettbewerb 2021: „Aktiv für Demokratie und Toleranz“

Das Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) schreibt auch 2021 den Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ aus. Den Gewinnerinnen und Gewinnern winken Geldpreise in Höhe von bis zu 5.000 €, eine verstärkte Präsenz in der Öffentlichkeit sowie ein Workshop-Angebot, welches die Interessen der Preisträgerprojekte aufgreift. Damit unterstützt das von der Bundesregierung gegründete BfDT zivilgesellschaftliche Aktivitäten im Bereich der praktischen Demokratie- und Toleranzförderung. Bewerben können sich übertragbare und nachahmbare zivilgesellschaftliche Projekte aus dem gesamten Bundesgebiet, die bereits durchgeführt wurden, sich in den Themenfeldern Demokratie, Toleranz, Integration, Gewaltprävention, Extremismus oder Antisemitismus bewegen und nicht die „einzigartige Aktion“ sind, sondern Projekte, die beispielhaft für die Vielfalt des zivilgesellschaftlichen Engagements stehen. Bewerbungsfrist: 27. Juni 2021.

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Wettbewerb um die besten Projektideen

Der Fonds Soziokultur fördert zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte von Initiativen, Vereinen, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften private Stiftungen und auch öffentliche Einrichtungen mit 3.000€ – 30.000€ (nicht mehr als 80% des Gesamtbudges des beantragten Projektes). Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstlern und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte. Nächste Antragsfrist: 02. Mai 2021.

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Ausschreibung zum Innovationspreis Weiterbildung des Freistaates Sachsen 2021

Der Freistaat Sachsen vergibt im Jahr 2021 zum zwanzigsten Mal einen Preis für beispielhafte Innovationen in der allgemeinen, beruflichen, wissenschaftlichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung. Mit der Auszeichnung erfahren herausragende konkrete Ideen oder Projekte zur Weiterbildung im Freistaat Sachsen eine öffentliche Anerkennung und Verbreitung. Das innovative Konzept, beispielsweise zu den aktuellen oder zukünftigen großen Herausforderungen in Sachsen, soll sich deutlich von guter Praxis unterscheiden und Transferpotential aufweisen, um die weitere Entwicklung der sächsischen Weiterbildung als ein eigenständiger und gleichberechtigter Teil des Bildungswesens positiv zu beeinflussen. Dazu ist der Preis insgesamt mit bis zu 40 000 Euro dotiert. Das Preisgeld soll für Weiterbildungsprojekte in Sachsen verwendet werden. Teilnahmeberechtigt sind alle im Freistaat Sachsen ansässigen und in der Weiterbildung tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, die durch ihre Einrichtungen Veranstaltungen der Weiterbildung in eigener Verantwortung organisieren, öffentlich anbieten und durchführen. Pro Träger dürfen bis zu zwei Projekte eingereicht werden, wobei nur eines davon prämiert werden kann. Antragsfrist: 21. April 2021.

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Förderung des Engagements junger Menschen

Mit den Mitteln der Stiftung sollen im weitesten Sinne soziales Lernen und Handeln, politische Beteiligung und Interessenvertretung gefördert und ermöglicht werden. Um die Zahl engagierter Jugendlicher zu vergrößern und die Zahl von Aktivitätsfeldern und Organisationsformen zu erweitern, will die Stiftung bessere Voraussetzungen für die Übernahme von Verantwortung durch Jugendliche und Jugendinitiativen schaffen helfen. Sie will insbesondere Initiativen in der Jugendarbeit fördern, vor allem, wenn sie von Jugendlichen selbst ausgehen. Grundsätzlich sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen, antragsberechtigt. Es können Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind, oder Körperschaften des öffentlichen Rechts Fördergelder bei der Doris-Wuppermann-Stiftung beantragen. In der Regel wird eine Förderung bis zu einem Höchstbetrag von € 1.500.- gewährt.

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Neue Fördermöglichkeiten für Kinder- und Jugendbeteiligung 2021

Ab sofort bietet Ihnen Stark im Land für das Jahr 2021 neue Fördermöglichkeiten an:
1) Mit Hoch vom Sofa! können gemeinnützige Träger oder Kommunen ein Projektmittelbudget von bis zu 2.500€ (Eigenanteil 20%) für die Ideen von Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren beantragen.
2) Jugend bewegt Kommune fördert in seinem „Beteiligungslabor“ spezielle Vorhaben in Kommunen, wie z.B. Mehrgenerationenkonzepte, eine digitale Weiterentwicklung, das Einbeziehen von Jugendlichen in den Gemeinderat oder die Entstehung eines Jugendraums durch kompetente Prozessbegleitung und -beratung, mit finanziellen Mitteln und Fachexpertise. Beantragt werden kann ein Projektmittelbudget von bis zu 2.500,00 € und bis zu 4.000,00 € im zweiten Jahr für Beteiligungsprojekte für Kinder und Jugendliche (Eigenanteil von 850,00 € bzw. 1.300,00 €).
3) Im Jugend bewegt Kommune Sonderfonds können 500€ bis 1.500 € (Eigenanteil max. 50%) für Projekte, Aktionen, Veranstaltungen zur Stärkung bzw. Förderung jugendgerechter Beteiligungsstrukturen in ländlichen Räumen mit Jugendlichen als Zielgruppe beantragt werden.
4) Die Beteiligung von Kindern im Grundschulalter fördert Demokratie in Kinderhand mit einem Sonderfonds für Projekte, Aktionen, Veranstaltungen zur Stärkung bzw. Förderung kindgerechter Beteiligungsstrukturen. Beantragt werden können hier Mittel von 500€ bis 2000€ (Eigenmittelanteil max. 20%) von Kommunen mit max. 10.000 Einwohner:innen. Die Mittel müssen bis 31.12.2021verwendet werden, alle Ausgaben müssen bisspätestenszum 31.12.2021 in Rechnung gestellt werden.
Antragsfrist: fortlaufend, bis die Fonds ausgeschöpft sind bzw. 31.03.2021 (nur für das Programm Jugend bewegt Kommune Labor).

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Förderung Lastenfahrräder/-pedelecs

Gemäß der neuen Richtlinie Lastenfahrrad fördert der Freistaat Sachsen die Beschaffung von gewerblich und institutionell genutzten Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, Vereine sowie Kommunen und Zweckverbände. Gefördert wird die Neuanschaffung von fabrikneuen Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs bis 1 Kubikmeter Transportvolumen und/oder bis 150 Kilogramm Nutzlast. Für die Anschaffung eines Lastenfahrrads gibt es einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro. Der Zuschuss je Lastenpedelec beläuft sich auf 1.500 Euro. Je Antragsteller sind jährlich bis zu fünf Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs förderfähig. Die Räder können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein und müssen eine Lasten-Zuladung von mindestens 40 Kilogramm ermöglichen.

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Sächsischer Preis für Kulturelle Bildung 2021

Der Sächsische Preis für Kulturelle Bildung Kultur.LEBT.Demokratie prämiert beispielhafte Projekte von Trägern der Kulturellen Bildung, die eine nachhaltige Entwicklung bei Einzelpersonen und Gruppen jeden Alters angestoßen haben und damit das demokratische Miteinander fördern, demokratische Prozesse verstehen helfen und zur demokratischen Teilhabe befähigen. Es werden insgesamt 3 Preise mit jeweils 2.500 € sowie ein Sonderpreis in Höhe von 1.000 € vergeben. Einsendeschluss/-frist: 15. Juni 2021.

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Internet für alle

Mit dem neuen Aktions-Förderangebot „Internet für alle“ von Aktion Mensch werden Investitionskosten und Bildungsangebote (Honorar- und Sachkosten) ohne Eigenmittelanteil gefördert, die eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am digitalen Fortschritt ermöglichen. Förderfähig sind freie, gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland. Die maximale Förderung eines Projekts beträgt dabei 2×5000€. Antragsfrist: 30. September 2021.

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Mastodon