Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen mit maximal 50% der Gesamtausgaben (Ausnahmen lt. Förderrichtlinie Nr. 5.1.1; Eigenanteil mind. 5% der Gesamtausgaben). Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. Nicht förderfähig sind investive Maßnahmen, Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten, Benefizveranstaltungen, Vorhaben der Heimat- und Brauchtumspflege sowie Projekte, die bereits durch den Vorstand der Kulturstiftung abgelehnt worden sind oder nicht mit der Förderrichtlinie der Kulturstiftung übereinstimmen. Nächste Antragsfrist: 1. März 2023 (für Projekte mit Laufzeit zwischen 1. Juli und 31. Dezember desselben Jahres).
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