Stellungnahme der LAG der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu den Vorschlägen des Sächsischen Innenministeriums für das Kommunen Freiheitsgesetz
Die Positionen der Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen sind in Gefahr. Die Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter sei eine rechtsstaatliche und gleichstellungspolitische Pflicht sowie gesellschaftliche Notwendigkeit. Der Freistaat Sachsen sei nicht nur angehalten, die bestehende Pflicht beizubehalten, sondern, wie laut Koalitionsvertrag, auszubauen, schreibt die LAG der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten.
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