transform_D: das Förderprogramm. Mit euch den Wandel gestalten und die Zivilgesellschaft stärken

Mit dem Förderprogramm transform_D fördert die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt neue Projekte des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts und Projekte, die ihre Wirkung in einem der drei Themenschwerpunkte (Digitalisierung, Klimawandel und Gesellschaftlicher Zusammenhalt) des Förderprogramms bereits nachgewiesen haben und diese auch für andere nutzbar machen oder skalieren wollen mit mind. 20.000€ bis max. 100.000€ (Eigenanteil: 10%). Bewerben können sich gemeinnützige juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und deren rechtsfähige Zusammenschlüsse. Die Umsetzungsphase läuft bis zum 31. Dezember 2024. Nächste Antragsfrist: 14. Juli 2023.

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Sterntaler Preis 2023 – jetzt bewerben!

Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V. und der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth MdL setzen ihre langjährige Zusammenarbeit fort und verleihen auch im Jahr 2023 den Sterntalerpreis, der mit 3.000 Euro dotiert ist. Die Ausschreibung richtet sich an diejenigen, die mit Kindern, Jugendlichen und Familien mit Migrationserfahrung oder Kindern arbeiten, die soziale Benachteiligung erfahren. Bewerben können sich Initiativen, Schulen, Bildungsträger, Vereine, Projektgruppen, Verbände oder Einzelpersonen. Das vorgeschlagene Projekt muss im aktuellen Zeitraum 2022/2023 in Sachsen bestehen. Das Preisgeld ist für die Fortführung des aktuellen oder eines anschließenden Projektes einzusetzen. Einsendeschluss für Bewerbungen und Vorschläge: 13. August 2023.

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Der Sächsische Förderpreis für Demokratie 2023

Die Bewerbungsphase für den Sächsischen Förderpreis für Demokratie 2023 ist eröffnet! Mit dem Preis werden zum 17. Mal Projekte, Initiativen und Kommunen ausgezeichnet, die sich für die Stärkung der Demokratie und Menschenrechte in Sachsen engagieren und sich gegen Rassismus, Antisemitismus oder Rechtsextremismus einsetzen. Bis zum 17. Juli können sich Vereine, Netzwerke, Religionsgemeinschaften, Schulen, Bürgerinitiativen, Unternehmen und Kommunen in Sachsen bewerben oder vorgeschlagen werden. Dabei gibt es folgende Kategorien: Den Projektpreis (Preisgeld 5.000 Euro bzw. 1.000 Euro; Projekt, Teilprojekt oder die Maßnahmen müssen 2023 zumindest begonnen worden sein; Projekte, Teilprojekte oder Maßnahmen, die sich als Integrationsmaßnahmen verstehen, sind nicht förderfähig!), den Kommunenpreis (Der Kommunenpreis wird ausschließlich auf Vorschlag der Bürger:innen vergeben. Die Auszeichnung wird mit einem Siegel verliehen.) und den Peter-Henkenborg-Preis für die Didaktik der politischen Bildung (Dieser Preis wird für didaktisch und methodisch herausragende Projekte der politischen Bildung ausgelobt. Das Preisgeld beträgt 3.000 Euro.). Bewerbungsfrist: 17. Juli 2023.

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machen2023! Projekte für bürgerschaftliches Engagement

Der Engagement-Wettbewerb „machen!2023“ würdigt das vielfältige Engagement in ländlichen Regionen Ostdeutschlands. Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Carsten Schneider, und die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) suchen die besten 100 Ideen für den Zusammenhalt bei euch vor Ort. Damit eure Ideen für Ostdeutschland umgesetzt werden können, werden Preisgelder zwischen 5.000 und 10.000 Euro vergeben. Bewerben können sich unter anderem Vereine, Netzwerke, Bürgerbündnisse, Bürgerstiftungen und Bürgergenossenschaften, aber auch Zusammenschlüsse ohne Organisationsform, mit Sitz in ostdeutschen Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die gemeinwohlorientierte Projektidee sollte zu mindestens einer der vier Wettbewerbskategorien („Engagement für mehr Lebensqualität und ein gutes Miteinander“, „Engagement für innerdeutschen und europäischen Austausch“, „Engagement der jungen Generation“ und „Engagement für die Zukunft“) passen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. Bewerbungsfrist: 30. Juni 2023.

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Ausschreibung und Förderrichtlinien 2023 für die „Ich kann was!“-Initiative

Mit der bundesweiten Initiative „Ich kann was!“ unterstützt die Deutsche Telekom Stiftung Projekte und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit aus ganz Deutschland mit bis zu 10.000€. Die Telekom-Stiftung möchte Einrichtungen dabei unterstützen, offene Angebote im digitalen und medienpädagogischen Bereich anzubieten und weiterzuentwickeln. Ein ideeller Teil der Förderung ist ein jährlich stattfindendes Netzwerktreffen der „Ich kann was!“-Einrichtungen, das den Austausch, die Vernetzung und die Professionalisierung in medienpädagogischen Themen zum Ziel hat. Mitte September wählt eine unabhängige Expertenjury die Projekte für „Ich kann was!“ aus. Die für eine Förderung ausgewählten Initiativen erhalten mit der Bewilligung alle Informationen zu Verwendung, Abruf und Abrechnung der bewilligten Summe. Die Fördersumme kann unmittelbar im Anschluss bei der Deutsche Telekom Stiftung abgerufen werden. Der Förderzeitraum beginnt für alle geförderten Vorhaben ab Mitte/Ende Oktober 2023 und läuft bis zum Ende des darauffolgenden Jahres, also dem 31. Dezember 2024. Nächste Antragsfrist: 17. Juli 2023.

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Themenförderung Platzmachen! – Wir empowern freie Jugendarbeit

Junge Menschen brauchen Platz. Freiräume an denen sie sich unabhängig ihrer Herkunft und ihres Geldbeutels entfalten, eigene Interessen und Stärken verfolgen können. Während der Pandemie haben solche Orte außerhalb der Schule und der Familie besonders gelitten. Quartiermeister e.V. möchte mit seiner Sonderförderung auf die Mehrwerte soziokultureller Jugendarbeit aufmerksam machen und diese niedrigschwellig unterstützen. Bewerben können sich alle gemeinnützigen und nicht-gemeinnützigen Projekte aus Deutschland und Österreich, die sich an junge Menschen (zwischen 12 und 20 Jahren) richten. Besonders berücksichtigt werden Projekte, die einen diskriminierungssensiblen Ansatz verfolgen bzw. sich an Orten befinden, an denen die Angebotsstruktur für Jugendliche eher dünn ist. Nach einer regionalen Vorauswahl des ehrenamtlichen Quartiermeister e.V. nehmen die vier stärksten Projekte an einem Onlinevoting zwischen dem 15. und 30. Juli teil. Kein teilnehmendes Projekt geht danach leer aus. Alle Projekte erhalten die Chance auf 2.000 € (Platz 1), 1.000 € (Platz 2) und 500 € (Platz 3 und 4). Die Förderung wird nach dem Voting in Form einer Spende bzw. bei nicht-gemeinnützigen Trägern in Form einer Schenkung ausgezahlt. Bewerbungsfrist: 01. Juni 2023.

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Förderbekanntmachung Antisemitismus 2023

Im Rahmen einer neuen Förderbekanntmachung ruft das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Beantragung von Projekten auf, die sich dem Abbau von Antisemitismus widmen. Gefördert werden im Freistaat Sachsen durchgeführte Maßnahmen, die zum Abbau von Antisemitismus als Ideologie und Weltbild beitragen von eingetragenen Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit min. 10.000 EUR und max. 40.000 EUR pro Jahr und Vorhaben (Anteilfinanzierung bis zu 90%). Projektlaufzeit: Ab 01. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024. Antragsfrist: 30. April 2023.

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Bildungsagenda NS-Unrecht. Ausschreibungen 2023

Auch 2024 (vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Deutschen Bundestages als Haushaltsgesetzgeber) wird die Stiftung EVZ weitere Projekte, die durch den antragsstellenden Projektträger mit Sitz in Deutschland, ggf. zusammen mit Projektpartnern innerhalb oder außerhalb Deutschlands, entwickelt und durchgeführt werden, fördern. Die Antragssumme muss mind. 250.000€ betragen (Einbringung von Dritt- und Eigenmitteln erwünscht, aber keine Förderbedingung). Übernommen werden Personal- und Sachkosten (inklusive Honorare für z.B. künstlerische Leistungen) sowie 5 bis maximal 10 Prozent Verwaltungskosten. Es können Kosten sowohl der antragstellenden Organisation als auch bei beteiligten Partnerorganisationen gefördert werden. Aktuell läuft eine Ausschreibung, die auf die vier Förderschwerpunkte der Bildungsagenda NS-Unrecht – „Bilden in kulturellen Räumen“, „Bilden in digitalen Lernräumen“, „Transfer“ und „Europa“ – ausgerichtet ist. Projektlaufzeit: max. 24 Monate, frühester Beginn im 1. Quartal 2024. Einreichungsfrist für Antragsskizzen in allen Schwerpunkten: 07. Mai 2023.

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Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit

Mit dem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit will das BMFSFJ Kindern und Jugendlichen Raum für Teilhabe und Engagement geben. Junge Menschen von der Kita bis zum vollendeten 26. Lebensjahr werden eingeladen beim Zukunftspaket mitzumachen. Zudem sind Träger antragsberechtigt, die Einzelprojekte unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem der Themenfelder Bewegung, Kultur oder Gesundheit planen und umsetzen möchten. Antragsstellung von Trägerprojekten: 20. März bis 3. April 2023. (Fördervolumen: 3 Mio.) und 8. bis 26. Mai 2023 (Fördervolumen: 1 Mio.). Eine Förderentscheidung für die Trägerprojekte fällt ca. 4 Wochen nach Ende der jeweiligen Antragsfrist. Antragsfrist für Kinder und Jugendliche, die gemeinsam mit einem Träger ihrer Wahl einen Antrag stellen: fortlaufend bis 15. September 2023.

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NOVUM: Ideen.einfach.machen!

Mit dem Förderprogramm NOVUM werden Gruppen von mind. 3 Personen zwischen 14 und 26 Jahren aus Sachsen mit – je nach Kategorie – bis zu maximal 500€ (Gestaltung), 750€ (Aktion) bzw. 1.500€ (Neugründung) gefördert. Förderfähige Projekte sind Angebote in eurer Gemeinde, die es dort so noch nicht gibt, nutzbar für möglichst viele junge Menschen vor Ort, lange wirksam, realisierbar und hat noch nicht begonnen. Außerdem setzt ihr es demokratisch und tolerant miteinander um. Das Projekt darf nicht durch eine weitere öffentliche Zuwendung gefördert werden, da ansonsten eine unzulässige Doppelfinanzierung vorliegt. Ebenso kann die NOVUM-Förderung nicht als eine Drittmittelfinanzierung für ein größeres Projektvorhaben eingesetzt werden. Antragsfrist: fortlaufend.

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21.04. | Wie wir erinnern: Plurale Erzählungen – Kollektive Geschichten – Gemeinsame Wege | Stiftung EVZ

Die Stiftung EVZ fördert Projekte der historisch-politischen Bildungsarbeit, die sich mit der Geschichte des Nationalsozialismus auseinandersetzen mit mindestens 30.000 und höchstens 80.000 Euro. Die Laufzeit eines Projekts beträgt zwischen 6 und 18 Monaten, frühestmöglicher Projektbeginn ist der 01.09.2023. Das Programm richtet sich an antisemitismus- und rassismuserfahrene Community-Organisationen in Deutschland. Antragsfrist: 21. April 2023.

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2. Förderrunde „Orte der Demokratie“

In der zweiten Förderrunde der „Orte der Demokratie“ sollen bis zu acht weitere Projekte für eine Förderung von bis zu 100.000 Euro pro Jahr ausgewählt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in begründeten Ausnahmefällen auch höher. Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit dem Interessenbekundungsverfahren. Ein externer Fachbeirat von Sachverständigen – Vertreterinnen und Vertretern u.a. aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik – wird die eingereichten Konzepte sichten und eine Empfehlung abgeben, welche Träger zur Antragstellung (Stufe 2 des Antragsverfahrens) aufgefordert werden sollen. Frist zur Interessensbekundung: 18. April 2023.

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Sächsischer Preis für Kulturelle Bildung 2023

Der Sächsische Preis für Kulturelle Bildung Kultur.LEBT.Demokratie prämiert beispielhafte Projekte der Kulturellen Bildung mit 1.000€ (3. Platz), 2.500€ (2. Platz) und 5.000€ (1. Platz). Im Fokus stehen Formate, die eine nachhaltige Entwicklung bei Einzelpersonen und Gruppen jeden Alters angestoßen haben und damit das demokratische Miteinander fördern, demokratische Prozesse verstehen helfen, zur demokratischen Teilhabe befähigen. Die Projekte können sich in jeder künstlerischen Sparte (Musik, Literatur…) und jeder kulturellen Praxis (Handwerk, Brauchtum…) bewegen und sich sowohl an Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene richten. Gewürdigt werden: kulturell-künstlerische Bildungsformate, die im Ergebnis helfen, ein demokratisches Gemeinwesen zu stärken. Einrichtungen oder Akteure, die kulturelle Bildung als Methode im Sinne der Demokratieförderung begreifen und anwenden. Innovative Ansätze genauso wie verstetigte Strategien, die nicht das Rad neu erfinden, sondern stets am Laufen halten. Aufgerufen sind auch all jene Projekte kultureller Bildung, die vielleicht gar keine Demokratiearbeit intendierten und erst im Prozess auf solche Wirkungen gestoßen sind. Einsendefrist: 30. April 2023.

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Politische Medienbildung: „Keine Angst vor schlechten Nachrichten“

Unter dem Schwerpunkt „Keine Angst vor schlechten Nachrichten“ sollen erwachsene Mediennutzende in ihrem Umgang mit belastenden medialen Informationen und Nachrichten gestärkt werden. Sächsische Vereine und Einrichtungen aus dem medienpädagogischen Bereich und der Erwachsenenbildung sind aufgerufen, sich mit geeigneten Konzepten bei der SLM zu bewerben (Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen in Sachsen). SLM und SLpB treffen dann eine gemeinsame Auswahl der förderungswürdigen Projekte. Die Förderprojekte im Umfang von mind. 2.000 Euro bis max. 18.000 Euro bei einem Eigenanteil von mind. 5% sollen 2023 umgesetzt werden (frühester Maßnahmenbeginn Juni 2023; Förderzeitraum endet spätestens zum 28.03.2024). Für die Antragsstellung, Durchführung und Abrechnung der Projekte gilt die Förderrichtlinie der SLM. Verlängerte Antragsfrist (Jene, die bereits Anträge einreichten, haben die Möglichkeit, diese bei Bedarf zu überarbeiten und zeitlich anzupassen): 05. April 2023.

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Kooperationsprojekte der kulturellen Bildung im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien 2023

Der Kulturraum mit der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung unterstützt auch im Jahr 2023 Kooperationsprojekte in den Landkreisen Bautzen und Görlitz, die sich mit der Vermittlung von Kunst und Kultur befassen. Die Förderung beläuft sich im Regelfall auf mindestens 1.500 Euro je Projekt und kann bis zu diesem Betrag auch als Vollfinanzierung gewährt werden. Auch umfangreichere Projekte können mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden, wobei eine Eigenbeteiligung von mindestens 15% vorausgesetzt wird. Über die neue Förderrichtlinie Kooperationen Kulturelle Bildung können Ideen und Konzepte eingereicht werden, die sich in Form von fachlich-künstlerisch geleiteten Beteiligungsangeboten insbesondere an Kinder und Jugendliche richten oder die einen generationsübergreifenden Ansatz verfolgen. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei Partnern, aus den Bereichen Kunst/Kultur und Bildung oder Jugend/Soziales, um den Zugang zur Zielgruppe zu gewährleisten. Förderfähig sind Projekte aller künstlerischen Sparten wie z.B. Bildende Kunst, Theater, Literatur, Musik, Performance, Tanz, neue Medien etc.  sowie spartenübergreifende Projektideen. Der Umsetzungszeitraum ist voraussichtlich der 01.Mai 2023 bis 31.Dezember 2023.  Antragsfrist: 31. März 2023.

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Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken. DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume

Mit dem Mikroförderprogramm fördert die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen mit bis zu 2.500€. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten des Projekts. Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben. Förderfähig sind Sach- und Honorarkosten, Personalkosten können nicht gefördert werden. Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres beendet sein. Antragsfrist: fortlaufend.

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100xDigital. Das DSEE-Programm für den digitalen Wandel in Engagement und Ehrenamt

Mit dem Programm 100xDigital unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt deutschlandweit 100 gemeinnützige Organisationen aus unterschiedlichen Engagement-Feldern beim digitalen Wandel. Neben umfangreichem und anwendbarem Grundlagenwissen erhalten die 100 teilnehmenden Organisationen neben der monetären Förderung zur Umsetzung eines konkreten Digitalvorhabens in Höhe von bis zu 20.000 Euro die Kostenübernahme für eine ressourcenorientierte und bedarfsgerechte Prozessbegleitung und werden in die 100xDigital-Community aufgenommen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen, die sich einer konkreten Herausforderung des digitalen Wandels stellen wollen. Es werden sowohl rein ehrenamtlich geführte Organisationen unterstützt, als auch solche bis zu einer Größe von maximal 20 hauptamtlichen Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent). Im Programm können vorhabenbezogene Personalausgaben, Sachausgaben (Hardware und Software), Honorare und Entgelte, sowie fach- und sachbezogene Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche als zuwendungsfähig anerkannt werden soweit sie erforderlich und angemessen sind. Die bereitgestellten Fördermittel müssen bis zum Ende des Förderzeitraums verwendet werden. Bewerbungsfrist: 20. Februar 2023.

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Ausschreibung X-Dörfer: Kulturprojekte im ländlichen Raum

Das Staatsschauspiel Dresden sucht Kulturinteressierte aller Altersstufen, die Lust haben, gemeinsam Kulturprojekte im ländlichen Raum zu erfinden und umzusetzen. Kultureinrichtungen, Vereine, bürgerschaftliche Initiativen, Kulturschaffende oder kulturinteressierte Laien jeden Alters aus sächsischen Gemeinden mit bis zu 40.000 Einwohnern, die nicht weiter als 60 km von Dresden entfernt liegen, können sich bewerben. Wenn Ihre Bewerbung ausgewählt wird, kommt die Projektleitung von X-DÖRFER in Ihren Ort, um die Idee gemeinsam weiterzuentwickeln und herauszufinden, wo das Projekt Unterstützung braucht, sodass es schließlich von den Beteiligten mit der Unterstützung der Projektleitung von X-DÖRFER vor Ort umgesetzt werden kann. Projektzeitraum: 2023 und/oder 2024. Bewerbungsfrist: 15. März 2023.

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Auf Augenhöhe. Ein Aufruf zur Begegnung in der Westlausitz

Das Projekt „Partnerschaften für Demokratie des Landkreises Bautzen“ stärkt und unterstützt Bürger*innen und Initiativen in der Westlausitz, die sich gemeinsam im Landkreis Bautzen für ein respektvolles Zusammenleben einsetzen. Mit der Summe von einmalig 15.000 € unterstützt „Partnerschaften für Demokratie des Landkreises Bautzen“ ab April für das Jahr 2023 ein Projekt, das Begegnungen und / oder Gemeinsamkeiten zwischen den Menschen in Ihrem Ort fördert, wie zum Beispiel eine Dialogveranstaltung, ein Fotoprojekt, Geschichten aus der Region, Vorträge, ein Begegnungsfest, eine Ausstellung, Lesungen, Film, Theater, Musik und vieles mehr. Ermöglicht wird dies durch Fördermittel des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“. Die Koordinierungs- und Fachstelle berät Sie das Netzwerk für Kinder- und Jugendarbeit e.V. zu Ideen, Konzeption, zum Ablauf sowie zur Antragstellung. Antragsfrist: 28. Februar 2023.

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