Projektförderung: Kunst- und Kulturprojekte

Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen mit maximal 50% der Gesamtausgaben (Ausnahmen lt. Förderrichtlinie Nr. 5.1.1; Eigenanteil mind. 5% der Gesamtausgaben). Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. Nicht förderfähig sind investive Maßnahmen, Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten, Benefizveranstaltungen, Vorhaben der Heimat- und Brauchtumspflege sowie Projekte, die bereits durch den Vorstand der Kulturstiftung abgelehnt worden sind oder nicht mit der Förderrichtlinie der Kulturstiftung übereinstimmen. Nächste Antragsfrist: 1. März 2023 (für Projekte mit Laufzeit zwischen 1. Juli und 31. Dezember desselben Jahres).

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Kleinprojektefonds

Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens. Das Programm wurde 2019 ins Leben gerufen und bietet kleineren Projekten eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Beantragt werden können 500 bis 5.000 Euro (bis zu 100% der Gesamtausgaben, Eigenanteil erwünscht, aber nicht erfordert). In der Regel wird davon ausgegangen, dass Projekte mit einem Etat von mehr als 25.000 Euro keine Kleinprojekte sind, ebenso wie langjährig etablierte Projekte mit gesicherter Organisations- und Finanzierungsstruktur. Anträge für Kleinprojekte im Jahr 2023 können ab 30. Januar 2023 fortlaufend gestellt werden.

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Ferry Porsche Challenge 2023: 1 Million Euro für kulturelle Teilhabe

Mit insgesamt einer Million Euro unterstützt die Ferry-Porsche-Stiftung 50 Kulturprojekte, die sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung entgegenwirken und die zentralen Fördergrundsätze der Stiftung erfüllen. Unter den 50 Förderungen gibt es drei erste Plätze mit je 75.000 Euro, sechs zweite Plätze mit je 50.000 Euro und neun dritte Plätze mit je 25.000 Euro. Alle Nominierten haben außerdem die Chance auf zwei mit 50.000 Euro dotierte Sonderpreise. Die übrigen der 30 Finalisten erhalten Förderungen in Höhe von jeweils 10.000 Euro. Zudem unterstützt die Stiftung 20 nicht nominierte Projektideen mit Anschubpreisen über je 2.500 Euro. Teilnehmen können kleine und große gemeinnützige Organisationen und Vereine aus Baden-Württemberg und Sachsen. Bewerbungsfrist: 17. Februar 2023.

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Starthilfe: Förderung durch die Stiftung Mitarbeit

Die Starthilfeförderung der Stiftung Mitarbeit unterstützt unbürokratisch neue Initiativen, junge Vereine und kleine lokale Organisationen mit einer Anschubfinanzierung von bis zu 500€ (für ÖA, Sachmittel, ggf. Kosten für erste Gründungsschritte), die z.B. konkrete Misstände oder gesellschaftliche Konflikte auf demokratischem Wege lösen oder Vorurteile abbauen helfen. Wesentlich ist dabei, dass die förderfähigen Aktionen beispielhaft aufzeigen, wie Zusammenschlüsse von freiwillig engagierten Menschen das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mit gestalten können. Nächste Antragsfrist: 27. Februar 2023.

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Deutscher Kinder- und Jugendpreis 2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk zeichnet mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis 2023 Projekte aus, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Preis wird in den Kategorien „Solidarisches Miteinander“, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur vergeben. Die Gewinner:innen des 1. Platzes jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem wird es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung geben, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wird ein Projekt mit dem Europa-Park JUNIOR CLUB Award ausgezeichnet, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird. Bewerbungsschluss: 15. Januar 2023.

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Ausschreibung Kleine Hilfe

Gemeinnützige Vereine sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem eingetragenen gemeinnützigen Verein, denen aktuell ein kleinerer Betrag fehlt, können die Kleine Hilfe beantragen. Dieser Topf ist offen für Vieles, was gemeinnützige Initiativen benötigen. Die Maximalförderung beträgt 1.500 €, in dieser Förderrunde werden bis zu 20.000€ vergeben. Der Fokus liegt auf akuter finanzieller Hilfe, das Geld soll bis März 2023 verwendet werden. Die Entscheidung wird bis zum 30. November 2022 getroffen. Antragsfrist: 21. Oktober 2022.

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Sächsischer Integrationspreis 2022

Erneut werden sächsische Vereine und Verbände, engagierte Unternehmen, Institutionen und Verwaltungen sowie Einzelpersonen mit dem Sächsischen Integrationspreis (3x je 3.000€) ausgezeichnet, die sich in den vergangenen zwölf Monaten in besonderem Maße für die Integration von Migrantinnen und Migranten in Sachsen eingesetzt haben. Alle Bewerber werden zusätzlich durch professionelle Pressearbeit und eine Broschüre bekannt gemacht. Anmeldeschluss für Vorschläge: 04. Oktober 2022.

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MITWIRKEN. Hertie-Förderprogramm für gelebte Demokratie

Coaching, Beratung, Vernetzung, finanzielle Förderung von bis zu 30.000€ pro Projekt – mit seiner Projektentwicklung unterstützt MITWIRKEN bis zu 15 Demokratie-Projekte 12 Monate lang dabei, ihre guten Ideen und Vorhaben professioneller in die Tat umzusetzen. Das nächste Förderjahr startet Ende Januar 2023. Bewerben könnt ihr euch als gemeinnützige Organisation mit mindestens drei regelmäßig Aktiven im Team, wenn ihr mit eurem in Deutschland umgesetzten Projekt gelebte Demokratie stärkt, in der aktiven Planungs- und Umsetzungsphase seid und das Projekt mit einer Laufzeit bis mindestens Ende 2024 geplant ist. Bewerbungsfrist: 06. Oktober 2022.

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Förderprogramm „Soziale Orte“

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) ruft zur Interessenbekundung zur Förderung von „Sozialen Orten“ nach der Förderrichtlinie „Orte des Gemeinwesens“ auf. Dabei sollen lokale Gruppen darin unterstützt werden, Orte der Begegnung und des Austausches zu schaffen, fortzuführen oder auszubauen. Frist für die Interessenbekundung: 07. Oktober 2022

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MITEINANDER REDEN. Kontroversen führen – Vertrauen bilden

Das bundesweite Förder- und Qualifizierungsprogramm MITEINANDER REDEN in ländlichen Räumen startet die dritte (Zusatz-)Förderrunde (2022-2024). Im Kontext einer wachsenden gesellschaftlichen Polarisierung und Diffamierung werden 100 Projekte gesucht, deren Ideen und Formate dazu beitragen, Kontroversen zu führen und Räume zu schaffen, um (neues) Vertrauen in Politik und Demokratie zu stärken. Förderfähig sind Einzelpersonen, Bildungs- und Kulturträger, Vereine, Initiativen, Netzwerke, Bürgermeister:innen, Kommunalvertreter:innen, Ortsvorsteher:innen, Gemeindeverbände und -kooperationen sowie Unternehmen, die aus ländlichen Regionen, Dörfern, Städte und Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohner:innen kommen und nicht bereits durch andere Bundesprogramme gefördert werden. Gefördert werden Honorare für Projektmanagement, Moderation, Referent:innen/Künstler:innen, Beratung; Sachmittel zur Umsetzung, Technik, Öffentlichkeitsarbeit sowie Erstattung von Reisekosten ohne Tagegeld mit bis zu 10.000 € (Vollfinanzierung). Bewerbungsschluss für den Förderzeitraum Oktober 2022 – Oktober 2024: 11. September 2022.

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Programmbereich 3b: Modellprojekte zur Stärkung von Teilhabe und Engagement – Ideenfonds

Im Rahmen des Ideenfonds „Engagement in ländlichen Räumen stärken“ des BMI können regionale Vereine mit maximal 20.000€/Jahr für Honorar- und Sachausgaben ohne Kofinanzierung gefördert werden, die gezielt lokale Impulse zur Demokratiestärkung umsetzen wollen und die aufgrund ihrer Struktur bisher für eine Förderung im Bundesprogramm nicht berücksichtigt werden konnten. Frühestmöglicher Projektstart im Haushaltsjahr 2022 ist der 01.09.2022. Maximale Projektlaufzeit: 1-2 Jahre (max. bis 31.12.2024). Nicht förderfähig sind Einzelmaßnahmen, reine Anschaffungskosten und Personalkosten (ausgenommen: Honorarkosten). Antragsfrist: fortlaufend.

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(Post-)Migrantischer Jugendpreis

Mit dem (Post-)Migrantischen Jugendpreis vergibt DaMOST insgesamt 2000 € an (Post-)Migrantische Initiativen, Gruppierungen oder Einzelpersonen aus Ostdeutschland! Mit dem Preis sollen (post-)migrantische Perspektiven finanziell unterstützt werden. Der erste Platz gewinnt 1000 Euro. Zwei weitere Plätze gewinnen jeweils 500 Euro. Bewerben können sich Einzelpersonen, Initiativen, Gruppen, Vereine und Verbände bis 27 Jahre mit einem Projekt in den fünf ostdeutschen Bundesländern, wenn ihre Veranstaltungen, Aktivitäten und Projekte der Initiative u.a. das Ziel haben, (post-)migrantische Perspektiven zu präsentieren, sie sichtbar zu machen und/ oder junge Migrant*innen zu empowern und schon mindestens zwei Veranstaltungen, Aktivitäten oder Projekte ab 2021 durchgeführt wurden. Bewerbungsfrist: 20. August 2022.

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Ausschreibung für Projektkooperationen

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung Sachsen organisiert nicht nur eigene Veranstaltungen, sondern es besteht auch die Möglichkeit, politische Bildungsveranstaltungen in Kooperation mit ihr zu planen und durchzuführen. Im Herbst stehen noch einmal je Projekt zwischen 500 und 2000€ pro Verfügung. In der aktuellen Runde werden ausschließlich Projekte und Veranstaltungen im Themenschwerpunkt Theorie/Theoriebildung unterstützt. Nächste Antragsfrist: 07. August 2022 (für Projekte mit Laufzeit im Oktober und November 2022).

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Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung: 2. Antragsfrist

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung fördert mit der neuen Richtlinie „Bürgerbeteiligung“ lokale Beteiligungsformate von Kommunen und zivilgesellschaftlichen Initiativen in Sachsen mit Anteilsfinanzierung zwischen 5.000 und 80.000 Euro pro Jahr. Nächste Antragsmöglichkeit für Projekte in 2022: 15. Juli bis 11. September 2022.

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Interessenbekundungsverfahren für Projekte im Bereich Innovationsfonds

Ab dem 11. Juli 2022 können Projektideen für eine Förderung im Bereich Innovationsfonds eingereicht werden. Vom 11. Juli bis 12. August 2022 wird ein Interessenbekundungsverfahren für neue Projekte im Innovationsfonds stattfinden. Interessierte können sich in diesem Zeitraum beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“ für eine Projektförderung bewerben. Nähere Informationen zum Verfahren und die dazugehörigen Unterlagen werden ab dem 11. Juli auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. Fragen zum in Kürze beginnenden Interessenbekundungsverfahren können per E-Mail gestellt werden. Ab dem 11. Juli wird darüber hinaus eine Service-Hotline zum Interessenbekundungsverfahren zur Verfügung stehen. Die entsprechenden Kontaktdaten werden am 11. Juli mit Start des Interessen-Bekundungsverfahrens auf dieser Seite veröffentlicht. Zum Förderaufruf hier, Angaben zu den Fördergrundsätzen hier. Frist für die Interessensbekundung: 12. August 2022.

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Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“

Der Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ wird jedes Jahr vom Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt ausgeschrieben. Den Gewinner/-innen winken Geldpreise in Höhe von bis zu
10.000 €, eine verstärkte Präsenz in der Öffentlichkeit sowie ein Workshop-Angebot, welches die Interessen der Preisträgerprojekte aufgreift. Für den Wettbewerb werden jedes Jahr vorbildliche und nachahmbare zivilgesellschaftliche Projekte aus dem gesamten Bundesgebiet gesucht, die bereits durchgeführt wurden und sich in den Themenfeldern des BfDT bewegen: Demokratie, Toleranz, Integration, Gewaltprävention, Extremismus, Antisemitismus. Es sollen Einzelpersonen und Gruppen für ihr Engagement gewürdigt werden, die das Grundgesetz im Alltag auf kreative Weise mit Leben füllen. Bewerbungsfrist: 30.09.2022.

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Integrative Maßnahmen – Teil 1 – Maßnahmen in den Bereichen Integration, Partizipation und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Das Landesprogramm „Integrative Maßnahmen“ fördert Projekte, die zur gleichberechtigten Teilhabe von Personen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens beitragen, „Hilfe zur Selbsthilfe“ geben, zum Abbau von Vorurteilen  und Fremdenfeindlichkeit beitragen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Im ersten Teil liegt der Fokus auf Projekten, die den Dialog und das Zusammenleben zwischen Zugewanderten und einheimischer Bevölkerung aufbauen beziehungsweise stärken. Projektträger sind hauptsächlich gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, kommunale Gebietskörperschaften und Träger der freien Wohlfahrtspflege. Nächste Antragsfrist: 31. Juli 2022.

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01.09. und 01.11. | Quartiermeister Projektförderung | Quartiermeister e.V.

Der Quartiermeister e.V. fördert Menschen und Initiativen, die sich in ihrer Stadt, in ihrer Nachbarschaft, im Kiez, in ihrem Dorf, oder in ihrer Region für gesellschaftliche Vielfalt und Teilhabe engagieren. Förderfähig sind Projekte, Vereine, Personen und Kollektive, die in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft tätig sind. Dabei ist es unerheblich, ob die Initiativen vom Finanzamt gemeinnützig anerkannt sind oder nicht. Was zählt ist der gemeinnützige und lokale Fokus der Idee. Nach dem offiziellen Ende der Bewerbungsfrist entscheiden die lokal aktiven, ehrenamtlichen Quartiermeister*innen, welche Projekte zu unserer öffentlichen Onlineabstimmung zugelassen werden. In dieser Zeit können alle Menschen online mitentscheiden, welche Projekte gefördert werden. In Leipzig und Dresden stehen jeweils 2x 1000€ zur Verfügung. Bewerbungsfrist Leipzig: 01. September 2022. Bewerbungsfrist Dresden: 01. November 2022.

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28.07. | Wie weiter? | MONOM Stiftung

Häufig können Vereine gerade so mit ihrer Förderung arbeiten, es gibt mehr Aufgaben als Menschen, die sie erledigen können und für die Aufarbeitung von Konflikten oder Weiterbildung der engagierten Ehrenamtlichen ist weder Zeit noch Geld übrig. Die MONOM Stiftung fördert bei dieser Ausschreibung Weiterbildungen für Mitarbeiter:innen und strukturelle Beratungen, z. B. um Teamkonflikte zu lösen oder um die Arbeit neu auszurichten. Eine Beantragung ist bis zum 28. Juli 2022 möglich und die Maximalförderung beträgt 1.500 €. In dieser Förderrunde werden bis zu 20.000 € vergeben. Eine Teilfinanzierung kann beantragt werden. Förderfähig sind Kosten, die direkt mit der Weiterbildung oder Beratung verbunden sind, wie Honorare und Reisekosten. Eine Verwaltungspauschale von bis zu 4 % der Fördersumme für Telefon, Internet, Bürobedarf usw. kann angesetzt werden.

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