Studie „Was, wenn der Staat diskriminiert? Bevölkerungsbefragung zu Diskriminierung durch staatliche Stellen“
Diskriminierung ist in Deutschland verboten – aus gutem Grund. Menschen aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion, der sexuellen Identität oder einer Behinderung zu benachteiligen, schadet dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Umso merkwürdiger ist es, dass das Diskriminierungsverbot im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einen wichtigen Akteur auslässt: den Staat.
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