Ausschreibung – SPURENSUCHE 2022*

Das Jugendprogramm Spurensuche der Sächsischen Jugendstiftung fördert 2022 erneut Projekte der Jugendgeschichtsarbeit mit maximal 1.800€ pro Vorhaben. Mit dem Programm fördert und begleitet die Sächsische Jugendstiftung jedes Jahr Projektgruppen, die sich auf historische Forschungsreise begeben und die Geschichte ihres Ortes oder die der Menschen ihres Ortes beleuchten. Projektzeitraum: 1. April bis 30. November 2022. Da es noch keine schriftliche Zusage der Fördermittel für das Programm Spurensuche gibt, erfolgt die Antragstellung unter Vorbehalt. Antragsfrist: 28. Februar 2022.

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Jugend entscheidet – das Hertie-Programm für innovative Kommunen

Beim Hertie-Programm „Jugend entscheidet“ werden Kommunen dabei begleitet, gemeinsam mit Jugendlichen eine Entscheidung zu einem lokalpolitischen Thema zu treffen. Erfahrene Prozessbegleitungen stehen dabei der kommunalen Spitze zur Verfügung, während die teilnehmenden Jugendlichen von unserem Partner „Politik zum Anfassen e.V.“ bei der Entscheidungsfindung unterstützt werden. So können jugendliche Sichtweisen einbezogen und das Interesse für Kommunalpolitik geweckt werden. Bewerbungsfrist: 10. Februar 2022.

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Freischwimmen21-Fonds

Die Stiftung für Bildung e.V. in Kooperation mit dem Bündnis Bürgerstiftungen Deutschland und GLS Treuhand / Zukunftsstiftung Bildung unterstützen außerschulische Aktionen und Projekte der Initiative Freischwimmen2021, die Kinder und Jugendliche wieder in Bewegung und Aktion bringen, mit bis zu 1.500 Euro. Kindern und Jugendlichen soll es wieder ermöglicht werden, sich zu bewegen, sich auszutauschen und schöne (Lern-)Erfahrungen zu machen. Ob bei einem Chornachmittag oder einer Chorwoche, einem Straßenfest oder einer Wanderung, um Natur und Umwelt wieder zu erleben und sich mit Themen wie Nachhaltigkeit zu befassen. Antragsfrist: Fortlaufende Beantragung.

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EngagementGewinner: Der Preis, der inspiriert

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sucht gemeinnützige Organisationen, die mit einfachen Ansätzen Engagierte und Ehrenamtliche insbesondere in ländlichen und/oder strukturschwachen Räumen gewinnen und Lust haben, ihre Tricks und Erfahrungen mit anderen zu teilen. 50 von ihnen haben die Chance auf je 10.000 Euro. Bewerbungsfrist: 10. Oktober 2021.

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Westlausitz-Wettbewerb 2021

Im Wettbewerb „Neue Wege. Gemeinsam und kreativ gestalten!“ sucht der Verein Westlausitz – Regionale.Wirtschaft.Leben e.V. realisierte Projekte und Projektideen in den Kategorien „Kinder und Jugendliche“ und „Kunst und Kultur“. Außerdem wird es einen Publikumspreis geben. Es stehen Preise im Gesamtwert von bis zu 13.000 € zur Verfügung. Bewerbungsfrist: 31.07.2021.

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JuBi-Förderung: Initiativenfonds

Mit diesem Fonds will die Rosa-Luxemburg-Stiftung konkrete Vorhaben unkompliziert befördern. Dabei ist der Stiftung wichtig, dass euer Projekt etwas bewegen möchte und von Jugendlichen und/oder für Jugendliche bestimmt ist. Beantragt werden können maximal 400 €. Ko-Finanzierungen sind nur dann möglich, wenn die Gesamtkosten des Projekts 1.200 € nicht übersteigen. Antragsfrist: fortlaufend.

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Jugendnotfonds Sachsen

Der Jugendnotfonds Sachsen unterstützt engagierte junge Menschen beim Erhalt ihrer selbstverwalteten Jugendclubs oder Jugendinitiativen im ländlichen Raum Sachsens durch die Übernahme von Betriebskosten, Beratungsangebote, finanzielle Unterstützung für die Wiedereröffnung und Verbreitung eurer Geschichte in der Öffentlichkeit. Laufzeit: Zunächst zwischen Mai und August 2021. Nächste Antragsfrist: fortlaufend.

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Ich kann was! – Potenziale entdecken und entfalten

Mit der bundesweiten Initiative Ich kann was! unterstützt die Deutsche Telekom Stiftung mit insgesamt rund 600.000€ Projekte und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Ziel ist es, insbesondere jungen Menschen aus benachteiligtem Umfeld Kompetenzen zu vermitteln, die es ihnen ermöglichen, selbstbestimmt und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und die eigene Zukunft erfolgreich zu gestalten. Um eine Förderung können sich Einrichtungen aus ganz Deutschland bewerben. Sie sollten: in der offenen Kinder- und Jugendarbeit aktiv sein, in einem sozial und wirtschaftlich schwachen Umfeld arbeiten, Kompetenzvermittlung im Bereich digitale Medien und Werkzeuge als pädagogisches Ziel verfolgen, spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren anbieten, handlungsorientiert und alltagsnah arbeiten, bereits über eine gesicherte finanzielle Grundversorgung verfügen, bereit sein, sich im Ich kann was!-Netzwerk einzubringen. Einzelne Projekte unterstützt die Stiftung mit bis zu 10.000 Euro. Neben der Förderung offener Angebote für Kinder- und Jugendliche, finanziert die Telekom-Stiftung auch übergreifende Veränderungen in Einrichtungen, um geeignete Rahmenbedingungen für medienpädagogisches Arbeiten zu schaffen. Dies betrifft beispielsweise die technische Grundausstattung oder auch finanzielle Unterstützung für Fortbildungen. Einrichtungen können sich für eine der folgenden Kategorien bewerben. Bewerbungsfrist: 07. Mai 2021.

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Förderung des Engagements junger Menschen

Mit den Mitteln der Stiftung sollen im weitesten Sinne soziales Lernen und Handeln, politische Beteiligung und Interessenvertretung gefördert und ermöglicht werden. Um die Zahl engagierter Jugendlicher zu vergrößern und die Zahl von Aktivitätsfeldern und Organisationsformen zu erweitern, will die Stiftung bessere Voraussetzungen für die Übernahme von Verantwortung durch Jugendliche und Jugendinitiativen schaffen helfen. Sie will insbesondere Initiativen in der Jugendarbeit fördern, vor allem, wenn sie von Jugendlichen selbst ausgehen. Grundsätzlich sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen, antragsberechtigt. Es können Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind, oder Körperschaften des öffentlichen Rechts Fördergelder bei der Doris-Wuppermann-Stiftung beantragen. In der Regel wird eine Förderung bis zu einem Höchstbetrag von € 1.500.- gewährt.

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Neue Fördermöglichkeiten für Kinder- und Jugendbeteiligung 2021

Ab sofort bietet Ihnen Stark im Land für das Jahr 2021 neue Fördermöglichkeiten an:
1) Mit Hoch vom Sofa! können gemeinnützige Träger oder Kommunen ein Projektmittelbudget von bis zu 2.500€ (Eigenanteil 20%) für die Ideen von Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren beantragen.
2) Jugend bewegt Kommune fördert in seinem „Beteiligungslabor“ spezielle Vorhaben in Kommunen, wie z.B. Mehrgenerationenkonzepte, eine digitale Weiterentwicklung, das Einbeziehen von Jugendlichen in den Gemeinderat oder die Entstehung eines Jugendraums durch kompetente Prozessbegleitung und -beratung, mit finanziellen Mitteln und Fachexpertise. Beantragt werden kann ein Projektmittelbudget von bis zu 2.500,00 € und bis zu 4.000,00 € im zweiten Jahr für Beteiligungsprojekte für Kinder und Jugendliche (Eigenanteil von 850,00 € bzw. 1.300,00 €).
3) Im Jugend bewegt Kommune Sonderfonds können 500€ bis 1.500 € (Eigenanteil max. 50%) für Projekte, Aktionen, Veranstaltungen zur Stärkung bzw. Förderung jugendgerechter Beteiligungsstrukturen in ländlichen Räumen mit Jugendlichen als Zielgruppe beantragt werden.
4) Die Beteiligung von Kindern im Grundschulalter fördert Demokratie in Kinderhand mit einem Sonderfonds für Projekte, Aktionen, Veranstaltungen zur Stärkung bzw. Förderung kindgerechter Beteiligungsstrukturen. Beantragt werden können hier Mittel von 500€ bis 2000€ (Eigenmittelanteil max. 20%) von Kommunen mit max. 10.000 Einwohner:innen. Die Mittel müssen bis 31.12.2021verwendet werden, alle Ausgaben müssen bisspätestenszum 31.12.2021 in Rechnung gestellt werden.
Antragsfrist: fortlaufend, bis die Fonds ausgeschöpft sind bzw. 31.03.2021 (nur für das Programm Jugend bewegt Kommune Labor).

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SPURENSUCHE 2021*

Es ist wieder soweit! Das Jugendprogramm Spurensuche der Sächsischen Jugendstiftung fördert 2021 erneut bis zu 20 Projekte der Jugendgeschichtsarbeit mit maximal 1.800€ pro Vorhaben! Mit dem Programm fördert und begleitet die Sächsische Jugendstiftung jedes Jahr Projektgruppen, die sich auf historische Forschungsreise begeben und die Geschichte ihres Ortes oder die der Menschen ihres Ortes beleuchten. Antragsfrist: 28. Februar 2021.

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Jugend entscheidet – das Hertie-Programm für innovative Kommunen!

Beim Hertie-Programm „Jugend entscheidet“ werden Kommunen dabei begleitet, gemeinsam mit Jugendlichen eine Entscheidung zu einem lokalpolitischen Thema zu treffen. Erfahrene Prozessbegleitungen stehen dabei der kommunalen Spitze zur Verfügung, während die teilnehmenden Jugendlichen von unserem Partner „Politik zum Anfassen e.V.“ bei der Entscheidungsfindung unterstützt werden. So können jugendliche Sichtweisen einbezogen und das Interesse für Kommunalpolitik geweckt werden. Interessierte Kommunen können sich noch bis zum 4. Dezember 2020 bewerben.

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einheitspreis 2020

Zu 30 Jahren Deutsche Einheit startet die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb den beliebten einheitspreis in einem neuen, digitalen Format. Noch bis zum 15. Juli 2020 können sich Privatpersonen ab 16 Jahren sowie Vereine, Initiativen, Gemeinwohl orientierte Unternehmen und andere gemeinnützig ausgerichteten Aktionen auf den einheitspreis 2020 bewerben. Zu gewinnen gibt es bis zu 5.000 Euro und die Teilnahme an einem exklusiven Online-Seminar zum Thema Fundraising!

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Ausschreibung: Projekte zur politischen Bildung im Jugendstrafvollzug

Die Bundeszentrale für politische Bildung fördert fünf bis sieben neue innovative Projekte zur politischen Bildung für Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Haftstrafe in einer JSA verbüßen mit je 30.000€ bis 60.000€. Die Zielgruppe soll für Ideologien der Ungleichwertigkeit in ihrem Umfeld sensibilisiert werden. Förderfähig sind ausschließlich unmittelbar projektbezogene Personal- und Sachkosten. Antragsfrist: 31. Juli 2020.

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18.06. – 02.07. | Videokonferenzen – Fördervereinfachung für die Richtlinien Integrative Maßnahmen und Weltoffenes Sachsen

Die Förderverfahren in den Richtlinien WOS und IM wurden vereinfacht. Das Sächsische SMS – Referat Demokratieförderung bietet gemeinsam mit der SAB mehrere Videokonferenzen für Projektträger an, in denen die Neuerungen vorgestellt werden. Anmeldeschluss: 14. Juni 2020

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„LAND INTAKT – Soforthilfeprogramm Kulturzentren“ stärkt die Kultur in ländlichen Regionen

Das Projekt „LAND INTAKT – Soforthilfe­programm Kulturzentren“ der Bundes­vereinigung Soziokultureller Zentren e.V. richtet sich an Sozio­kulturelle Zentren, Kultur­häuser sowie Kultur- und Bürger­zentren in ländlichen Räumen mit bis zu 20.000 Einwohner. Diese Einrichtungen können Mittel beantragen, um Modernisierungs­maßnahmen (Bauunterhalt und Instandsetzung) und programm­begleitende Investitionen (Anschaffungen für den Veranstaltungsbetrieb, Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit) durchzuführen. Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 75 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten und ist auf 25.000 Euro pro Kulturzentrum begrenzt. Die Maßnahmen müssen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Die Antragsbearbeitung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs.

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